BRIDGE 2024/2

Grundlagenorientierte Forschungsprojekte mit einem realistischen Verwertungspotenzial
Ausschreibung offen von 15.10.2024 08:00 bis 22.01.2025 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG
Das Förderungsangebot BRIDGE 2024/2 kennzeichnet sich durch Technologieoffenheit und Themenoffenheit. Gefördert werden grundlagennahe Projekte von Konsortien und Projektbeteiligten aus der wissenschaftlichen Forschung und aus der verwertenden Industrie. Eine Projekteinreichung ist von 15. Oktober 2024 bis 22. Jänner 2025 (12:00 Uhr) möglich.

Was wird gefördert?

Mit Projektinhalten aller Technologiefelder und Branchen, aber auch Querschnittsthemen mit Aktualitätswert, können Unternehmen laufend einreichen. Die Antragstellung ist offen für alle Forschungsthemen - ob es sich um traditionelle oder ganz aktuelle Technologiefelder bis hin zu disruptiven/radikalen Innovationen handelt (zB Digitalisierung, Klima, Umwelt, Mobilität, Energie, Kreislaufwirtschaft, Ökotechnologien, Nachhaltigkeit, Dekarbonisierung etc.). Auch die Transformation in Richtung einer nachhaltigen Wirtschaft wird unterstützt - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die insbesondere positive Klima- und Umweltauswirkungen generieren, und/oder soziale oder ökonomische Nachhaltigkeitsziele besonders berücksichtigen.

Es werden Projekte mit überwiegender Grundlagenforschungsnähe gefördert, die bereits ein realistisches Verwertungspotenzial erkennen lassen, sodass eine oder mehrere Firmen bereit sind, das Projekt mitzufinanzieren bzw. begleitend auch am Projekt teilzunehmen. 

In BRIDGE ist es möglich, junge Forscher:innen in Projekte einzubinden.

Klinische Studien stehen nicht im Fokus und werden daher nicht gefördert. Gefördert werden können jedoch klinische Pilotstudien zur erstmaligen Erprobung oder Validierung eines Wirkstoffes, Therapiekonzepts oder eines Medizinprodukts im Ausmaß von maximal 30 % der Gesamtprojektkosten. Die klinische Studie darf allerdings nicht den Forschungsschwerpunkt des Projektes darstellen.

Wer wird gefördert?

Die Ausschreibung wendet sich an Wissenschafter:innen sowie Unternehmen aller Fachdisziplinen und Branchen in Österreich. Antragsberechtigt sind Forschungsinstitute und Firmen. Anträge können von Forschungsinstituten mit Firmen gestellt werden. Das Konsortium muss aus mindestens zwei Projektbeteiligten (jeweils Wissenschaft, Wirtschaft) bestehen. Ein Wissenschaftstransfer findet statt.

K-Zentren (COMET) sind prinzipiell antragsberechtigt, es muss sich bei dem Projekt allerdings um ein neues Forschungsthema handeln. Die Abgrenzung zum bestehenden Forschungsprogramm ist entsprechend nachzuweisen. Auch sollte es sich um Firmen handeln, die nicht bereits in das Kompetenzzentrum integriert sind.

Neu zustande gekommene Kooperationen haben Vorteile in der Bewertung.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Projekte sind entsprechend den EU-Förderobergrenzen der Kategorie der industriellen Forschung zuzurechnen. Die Förderung für die Wissenschaft beträgt bei Kooperation mit Klein- und Mittelbetrieben bis zu maximal 80 % Zuschuss, bezogen auf die Projekt-Gesamtdauer (max. 36 Monate)

Die Höhe der Zuschussförderung ist abhängig vom größten im Konsortium vertretenen Unternehmen. Bei Kleinunternehmen (KU) kann die Förderungshöhe bis zu 80 %, bei Mittelunternehmen (MU) bis zu 70 % und bei Großunternehmen (GU) bis zu 60 % betragen.

Beispiel: Bei Projekten mit kleinen Unternehmen können zum Beispiel Projektkosten bis maximal € 450.000,- angesetzt werden, damit eine Förderung von 80 % möglich ist.  Bei mittleren Unternehmen, bei denen die Quote 70 % beträgt, sind Gesamtkosten bis zu € 514.000,- möglich; bei Großunternehmen (60 %) bei max. € 600.000,-. Lesen Sie hierzu auch die Beispiele im Leitfaden ab Seite 36.

Was sind die Einreichkriterien?

Der Schwerpunkt der Projektkosten (mindestens 80 %) liegt beim Forschungsinstitut bzw. bei den Forscher:innen. Die Unternehmen als mögliche Umsetzende der Ergebnisse beteiligen sich finanziell und durch Bereitstellung von Sach- und Arbeitsleistungen (maximal 20 %) am Vorhaben.

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Einreichung ist per eCall ab dem Ausschreibungs-Start (15. Oktober 2024, 8:00 Uhr) bis zum Ausschreibungs-Ende (22. Jänner 2025, 12:00 Uhr) möglich.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Vergabesitzung zur Ausschreibung BRIDGE 2024/2 findet am 24. April 2025 statt.

Die Bedeutung der wissenschaftlichen Qualität und Exzellenz der Projekte sowie die Bewertung, ob es sich überwiegend um grundlagenorientierte Arbeiten handelt, wird durch externe Fachbegutachter:innen mit einer entsprechenden Qualifikation im jeweiligen Bereich der Grundlagenforschung vorgenommen. Die Bewertung des Umsetzungspotenzials erfolgt durch Expertinnen und Experten der FFG. Die abschließende Gesamtbewertung hinsichtlich aller Kriterien erfolgt unter Beachtung der beiden vorausgegangenen Fachbegutachtungen (wissenschaftlich und wirtschaftlich) durch einen BRIDGE-Beirat, der für die Programmentwicklung und Steuerung sowie die Abgabe von Förderungsempfehlungen von der FFG gemeinsam mit dem FWF errichtet wurde.

Kontakt

Gabriele KÜSSLER
Gabriele KÜSSLER
T 0043577551504
Karin BERNHARD
Karin BERNHARD
T 0043577551507
Doris SCHMIDT
Doris SCHMIDT
T 0043577551511
Marlene ZELLNER
Marlene ZELLNER
T 0043577551518

Zusätzliche Informationen

Ausschreibungsunterlagen

Ausschreibungsleitfaden

BRIDGE Leitfaden 2024/2 V.1.0

Kostenleitfaden

FFG-Kostenleitfaden 3.1

Richtlinie

FFG-Offensiv-Richtline (2024 bis 2026)