Cyber Security Schecks 2023

Förderung von Cyber Security Maßnahmen
Ausschreibung offen von 16.10.2023 12:00 bis 15.04.2024 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung Europäische Kommission
Cyber Security Schecks unterstützen österreichische KMU, die zur Anwendung der Cybersicherheits-Richtlinie NIS2 verpflichtet sind, bei der Umsetzung von Cyber Security Maßnahmen zu NIS2 und sind eine Maßnahme des Nationalen Koordinierungszentrums für Cybersicherheit (NCC-AT), das das BKA in Kooperation mit der FFG leitet.

Diese Ausschreibung wurde bereits geschlossen. Informationen zur aktuellen Ausschreibung finden Sie auf der Seite Cyber Security Schecks 2024.
 

Hintergrund und Zielsetzung

Mit der NIS2-Richtlinie, die bis zum 17. Oktober 2024 umzusetzen ist, müssen viele Unternehmen verpflichtende Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten im Bereich der Cybersicherheit implementieren.  Ziel der Richtlinie ist es, auf europäischer Ebene ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau sicherzustellen. Einen wichtigen Bestandteil dieser Sicherheitsstrategie stellt die Stärkung der Sicherheit und Cyberabwehrfähigkeit von Unternehmen dar. 

Mit der Ausschreibung Cyber Security Schecks 2023 werden österreichische KMU in bestimmten Sektoren, die in den Anwendungsbereich der NIS2-Richtlinie fallen, mit einer Förderung bei der Umsetzung der dafür erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen unterstützt. Damit soll eine Sensibilisierung für die durch die nationale Umsetzung der NIS2-Richtlinie entstehenden verpflichtenden Sicherheitsmaßnahmen erreicht und die Vorbereitung für betroffene KMU darauf erleichtert werden.

Was wird gefördert?

Der Cyber Security Scheck unterstützt Unternehmen dabei, technische Sicherheitsmaßnahmen zu NIS2 umzusetzen und dadurch die Sicherheit und Cyberabwehrfähigkeit ihrer Netz- und Informationssysteme zu stärken. Gefördert werden Kosten für Technologien sowie für Beratungsleistungen, die für die Umsetzung der technischen Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind. 

Bitte beachten Sie insbesondere:

  • Es kann maximal 1 Cyber Security Scheck pro Unternehmen gefördert werden. 
  • Der Förderzeitraum beträgt 12 Monate, eine Verlängerung ist nicht möglich.
  • Die Förderung muss vor Umsetzung der Maßnahme beantragt werden.

Jetzt anmelden! Informieren Sie sich über die aktuelle Ausschreibung Cyber Security Schecks im Rahmen des kompakten und kostenlosen FFG-Webinars am 28.02.2024 (14:00 - 15:00 Uhr). Weitere Details sowie die Anmeldemöglichkeit finden Sie auf der FFG-Veranstaltungsseite "Cyber Security Schecks Webinar 2024".  

Wer ist förderbar?

Gefördert werden ausschließlich 

  • Mittlere Unternehmen (MU) – das sind Unternehmen bis 249 Beschäftigte und bis 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder bis 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme, und
  • Kleinunternehmen (KU) – das sind Unternehmen bis 49 Beschäftigte und bis 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanz

die über eine Niederlassung in Österreich verfügen, in den Anwendungsbereich der NIS2 Richtlinie fallen und bestimmten Sektoren angehören. Weitere Informationen finden Sie im Ausschreibungsleitfaden.

Es wird empfohlen, Beratung zu NIS2 in Anspruch zu nehmen, um die Erfüllung dieser Voraussetzungen vor Antragstellung zu prüfen. 

Bitte beachten Sie: Großunternehmen sind nicht förderbar. Bezüglich der Unternehmensgröße ist die KMU-Definition der EU ausschlaggebend. Bei der Größeneinstufung gelten verbundene Unternehmen (z.B. Mutter- und Tochterunternehmen) als ein Unternehmen. Weitere Informationen

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und beträgt pro Cyber Security Scheck maximal 10.000 €. Die Förderquote beträgt maximal 40 % der förderbaren Gesamtkosten des Projekts. Die Förderung wird aus Mitteln des Fonds Zukunft Österreich und des Programms DIGITAL Europe der Europäischen Kommission finanziert.

Bitte beachten Sie

  • Die Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe.
  • Die Entscheidung über eine Förderung erfolgt in einem vereinfachten Bewertungsverfahren jeweils nach Ende des Einreichzeitraums gemäß Ausschreibungsleitfaden. Alle Anträge, die innerhalb des definierten Einreichzeitraums in der FFG eingereicht werden, werden im jeweiligen Bewertungsverfahren berücksichtigt.

Weitere Informationen

Alle Details finden Sie im Ausschreibungsleitfaden. 

FAQs zu den Cyber Security Schecks

1. Was ist der Cyber Security Scheck?

2. Wie kann ich einen Antrag stellen?

3. Was benötige ich für die Antragstellung?

4. Wann gilt mein Unternehmen als Mittleres Unternehmen oder Kleinunternehmen?

5. Bis wann ist eine Einreichung möglich?

6. Wie oft kann ich Förderung beantragen?

7. Kann ich einen eingereichten Antrag ändern?

8. Wann erfahre ich die Entscheidung?

9. Wie lange darf mein gefördertes Projekt laufen?

10. Wo erhalte ich Informationen zu NIS2? 

11. Falle ich unter NIS2?

12. Kann ich mich beraten lassen?

 

1. Was ist der Cyber Security Scheck?

Cyber Security Schecks unterstützen österreichischen KMU, die zur Anwendung der Cybersicherheits-Richtlinie NIS2 verpflichtet sind, bei der Umsetzung von Cyber Security Maßnahmen zu NIS2. Gefördert werden Kosten für die dafür erforderlichen Technologien sowie für Beratungsleistungen zu Cybersicherheit.

2. Wie kann ich einen Antrag stellen?

Registrieren Sie Ihr Unternehmen im Einreichsystem der FFG (eCall), wählen Sie „neues Projekt erstellen“ und die Ausschreibung „Cyber Security Schecks 2023“. Schon befinden Sie sich im Antragsformular, das Sie direkt im eCall ausfüllen und abschließen/einreichen können. 

Prüfen Sie vor Antragstellung anhand des Ausschreibungsleitfadens, ob Ihr Unternehmen förderbar ist und alle Anforderungen der Ausschreibung erfüllt sind.

3. Was benötige ich für die Antragstellung?

Für Ihre Antragstellung müssen Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular im Einreichsystem der FFG (eCall) befüllen und einreichen.  

Achten Sie darauf, dass Sie bei der Beschreibung Ihres Vorhabens vollständig und präzise auf alle Fragen im Antragsformular eingehen. Gehen Sie insbesondere auf die erforderlichen Technologien und Beratungsleistungen ein.

4. Wann gilt mein Unternehmen als Mittleres Unternehmen oder Kleinunternehmen?

Bei der Berechnung der Unternehmensgröße ist die geltende KMU-Definition gemäß EU-Wettbewerbsrecht ausschlaggebend. Beachten Sie insbesondere: Bei der Berechnung müssen auch die Beteiligungen Ihres Unternehmens an anderen Unternehmen (z.B. Mutter- und Tochterunternehmen, inklusive in- und ausländischer Beteiligungen) berücksichtigt werden. Weitere Informationen zur Berechnung finden Sie hier

5. Bis wann ist eine Einreichung möglich?

Die Einreichung Ihres Antrags muss online bis spätestens 15.04.2024 12:00 Uhr im Einreichsystem der FFG (eCall) erfolgen.

6. Wie oft kann ich Förderung beantragen?

Es kann maximal 1 Cyber Security Scheck pro Unternehmen gefördert werden. Mehrfachanträge sind nicht möglich. 

7. Kann ich einen eingereichten Antrag ändern?

Änderungen von bereits eingereichten Anträgen sind nicht möglich.

8. Wann erfahre ich die Entscheidung?

Alle Anträge werden nach Ende des Einreichzeitraums gemäß Ausschreibungsleitfaden bearbeitet. Dabei kann es zu unterschiedlichen Bearbeitungszeiten kommen. Wir werden Sie umgehend per Nachricht im Einreichsystem der FFG (eCall) informieren, sobald die Entscheidung über eine Förderung oder Ablehnung vorliegt.

9. Wie lange darf mein gefördertes Projekt laufen?

Das Vorhaben, für das Sie Förderung beantragen, darf frühestens mit dem Datum Ihrer Antragstellung beginnen und längstens 12 Monate dauern. Das geplante Projektstartdatum geben Sie im Antrag an. Bereits zugekaufte Technologien oder Beratungsleistungen sind nicht förderbar.

10. Wo erhalte ich Informationen zu NIS2?

Bei Fragen zu NIS bzw. NIS2 stehen weiterführende Informationen auf der Website der Anlaufstelle Netz- und Informationssystem-sicherheitsgesetz (NISG) zur Verfügung. Informationen zu NIS2 finden Sie auch auf der Website der WKÖ.

Bitte beachten Sie, dass die FFG keine Gewähr für die von Dritten zur Verfügung gestellten Informationen übernehmen kann.

11. Falle ich unter NIS2?

Eine Orientierungshilfe, ob ein Unternehmen von NIS2 betroffen sein könnte, bietet der Online-Ratgeber der WKÖ.

Konsultieren Sie gegebenenfalls zuständige Stellen oder zertifizierte IT-Expertinnen bzw. IT-Experten, um eine fundierte Auskunft vor Ihrer Antragstellung zu bekommen. 

12. Kann ich mich beraten lassen?

Bei Fragen zur Ausschreibung und Antragstellung berät Sie das Team der Cyber Security Schecks 2023. Kontaktieren Sie uns über die unten dargestellten Kontaktdaten.

Bei Fragen zu NIS2 steht u.a. die Anlaufstelle Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz (NISG) zur Verfügung. 

Kontakt

MMag. Erich HERBER
MMag. Erich HERBER
T 0043577552716
Mag. Josef SCHEUCHER
Mag. Josef SCHEUCHER
T 0043577552311
Mag. Nina THOMANN MA
Mag. Nina THOMANN MA
T 0043577554208

M 004366478243472

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