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Austrian Life-Sciences-Programme 2022

Life Sciences-Branche in Österreich durch Forschungsförderung und nationale wie internationale Vernetzung ausbauen und stärken
Ausschreibung offen von 01.04.2022 08:00 bis 29.12.2022 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG
Im Rahmen der Life-Science-Ausschreibung 2022 gibt es Unterstützung für Forschungs- und Entwicklungsprojekte, klinische Studien bzw. Leitprojekte mit kleineren und größeren Projektvolumen. Die Förderungsobergrenzen liegen bei € 500.000,- im Falle von Unternehmensprojekten, bei € 1.000.000,- im Falle von klinischen Studien und beim Leitprojekt bei € 4.000.000,-. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Organisationstyp und der Forschungskategorie (siehe Tabelle auf dieser Seite). Die Ausschreibung im Jahr 2022 ist auf ein Projekt je Forschungskategorie pro Unternehmen begrenzt. Für die Jahre 2022 bis 2023 stehen insgesamt 50 Millionen Euro für Förderungen zur Verfügung. Förderungsentscheidungen werden zu bestimmten Stichtagen getroffen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden F&E-Unternehmensprojekte (Industrielle Forschung, Experimentelle Entwicklung) von österreichischen Unternehmen, die sich mit folgenden Themenfeldern beschäftigen:

  • Digitalisierung von Gesundheitsaspekten (Diagnostik, Telemedizin, Medizinprodukte etc.)
  • neuer, wirksamer, qualitativ hochwertiger und sicherer, wie auch verfügbarer und leistbarer Arzneimittel sowie Medizinprodukte
  • Planung und Durchführung von klinischen Studien im Bereich Infektiologie 

Zudem werden Leitprojekte zum Thema „Innovative Produktionstechnologien im Life-Science-Sektor“ unterstützt. Die Einreichfrist war am 1.9.2022 (12 Uhr) und die Anträge sind bereits in Evaluierung.

Förderbar sind alle dem Projekt zurechenbaren Kosten (zB Personalkosten, Kosten für Nutzung von F&E-Infrastruktur, Sach- und Materialkosten, Reisekosten bis hin zu Drittkosten), die direkt, tatsächlich und zusätzlich zum herkömmlichen Betriebsaufwand während des Förderungszeitraums laut Förderungsvertrag entstanden sind. Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen und dem FFG-Kostenleitfaden.

Wer wird gefördert?

Die Ausschreibung "Austrian Life Sciences" 2022 richtet sich an sämtliche österreichische Unternehmen sowie im Falle des Leitprojektes zusätzlich zu österreichischen Unternehmen auch an Akteure aus der universitären und außeruniversitären Forschung, Fachhochschulen, Höhere Technische Lehranstalten mit Sitz in Österreich. Die Teilnahme ausländischer Partner ist (abhängig vom Förderungsinstrument) möglich. Die Beteiligung von Akteuren entlang der gesamten Wertschöpfungskette ist gefordert. Weitere Informationen und allfällige Einschränkungen finden Sie in den jeweiligen Instrumentenleitfäden und im Ausschreibungsleitfaden.

Welche Einreichkriterien und Fristen gelten?

Die Projekte müssen den Schwerpunkten der Ausschreibung entsprechen und die Kriterien der ausgeschriebenen Projektarten (Industrielle Forschung, Experimentelle Entwicklung) erfüllen. Ziehen Sie bereits in der Antragsphase die TRL-Systematik (Technology readiness levels) als Hilfestellung heran.

Wesentliche Kriterien für die Förderung sind dabei grundsätzlich der Innovationsgehaltder technische Schwierigkeitsgrad des Projekts, die wirtschaftlichen Verwertungsaussichten sowie die Perspektive, dass durch das Projekt die Forschungstätigkeit der Förderungswerbenden intensiviert wird.

F&E-Unternehmensprojekte: Die Ausschreibung ist von 1. April 2022 (8:00 Uhr) bis 29. Dezember 2022 (12:00 Uhr) geöffnet. Die Einreichung ist laufend (gemäß Budgetverfügbarkeit) und ausschließlich im eCall möglich.

Leitprojekt: Hier endet die Einreichfrist mit 1.9.2022 (12:00 Uhr)Die Einreichung eines Leitprojektes erfordert zur Abklärung der Anforderungen und Vorgaben ein verpflichtendes Vorgespräch mit der FFG bis spätestens 1.8.2022. Terminvereinbarungen sind bis spätestens 1.7.2022 in schriftlicher Form an marlene.zellner@ffg.at zu richten. Die Einreichung ist ausschließlich im eCall möglich.

Was brauche ich für eine Einreichung?

Die für die Ausschreibung relevanten Leitfäden stehen unter Links & Downloads auf dieser Seite zur Verfügung. Die Vorlagen (z. B. Projektbeschreibung) direkt im eCall

So registrieren Sie sich als Unternehmen in Gründung im eCallTreffen Sie bei der Registrierung der Stammdaten bei "Meine Organisation ist" die Auswahl "Unternehmerisch tätig". Wenn Sie über eine UID-Nummer verfügen, hinterlegen Sie diese bitte als Identifikationsnummer. Anderenfalls wählen Sie bitte unter "Die Organisation verfügt über folgende Identifikationsnummer" die Option "Keine ID". Nun müssen Sie Ihre persönlichen Daten befüllen und als Identifikator ist am Ende der Formularseite Ihr Geburtsdatum zu hinterlegen.

Sobald die Gesellschaft im Firmenbuch eingetragen ist, können Sie uns über den Button "Änderung der Organisationsdaten bekanntgeben" die Daten Ihres eingetragenen Unternehmens bekannt geben.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Es wird in sieben Sitzungen pro Jahr über Förderungen entschieden. Die Termine für 2022 und 2023 stehen bereits fest. F&E-Unternehmensprojekte werden laufend evaluiert und je nach Bearbeitungsstand einer Sitzung zugeordnet. Durch die Einreichfrist für Leitprojekte mit 1.9.2022 ergibt sich ein Evaluierungszeitraum vom 1.9.2022 bis 30.11.2022. Die Leitprojekt-Anträge werden voraussichtlich am 7.12.2022 behandelt.

Wer entscheidet über eine Förderung?

Die Bewertung bzw. Evaluierung der Projekte erfolgt durch Expertinnen und Experten der FFG bzw. externe Expertinnen und Experten (Leitprojekt-Hearings). Die abschließende Gesamtbewertung hinsichtlich aller Kriterien erfolgt durch einen Beirat BasisprogrammeDie Geschäftsführung der FFG trifft die Förderungsentscheidung auf Basis der Förderungsempfehlung des Bewertungs­gremiums.

Wie erfolgt die weitere Förderungsabwicklung?

Nach einer positiven Förderungsentscheidung bekommen Förderungswerbende den Förderungsvertrag in Form einer "Datenansicht" im eCall zur Durchsicht. Die drei Schritte zum Förderungsgeld sind:

  1. Kontrolle und Freigabe der Eckdaten vor Vertragserstellung direkt im eCall
  2. Zustellung der Verträge elektronisch signiert und digital
  3. Digitale Signatur des Förderungsvertrages auch durch Förderungsnehmende

Bei einer negativen Förderungsentscheidung erhalten Förderungswerbende ein Begründungsschreiben über den eCall zugestellt.

Vom Antrag bis zum Projektabschluss (sind alle relevanten Dokumente im eCall (z. B. Förderungsvertrag, Berichts-Vorlagen zur Erfüllung von Berichtspflichten) jederzeit digital abrufbar. 

Wann und wie erfolgt die Förderungsauszahlung, welche Berichtspflichten gibt es?

Die drei Förderungsinstrumente haben das FFG-Ratenschema hinterlegt. Die erste Rate – in der Regel 50 % der bewilligten Förderungssumme – wird nach Annahme des Förderungsvertrages ausbezahlt. Auszahlungen können an eine Auflagenerfüllung (entweder vor Vertrag oder vor der Auszahlung einer 1. Rate) geknüpft sein. Sie hängen auch mit Berichtspflichten zum Projektfortschritt zusammen (zumeist bei 2. Rate und Schlussrate bei Projektabschluss).

Ausschreibungsunterlagen (Archiv-Versionen)

Archiv-Versionen finden Sie weiterhin unter Rechtsgrundlagen bzw. unter Ausschreibungsdokumente der Basisprogramme.

Kontakt

Marlene ZELLNER
Marlene ZELLNER
T 0043577551518