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Nano EHS national - 9. Ausschreibung

Nano Environment, Health and Safety (EHS)
Ausschreibung offen von 07.12.2021 15:00 bis 16.03.2022 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Der österreichische Forschungsschwerpunkt Nano Environment, Health and Safety (kurz Nano EHS) ist das Instrument zur gezielten Finanzierung der umwelt- und gesundheitsbezogenen Forschung zur Abschätzung der Risiken von synthetischen Nanomaterialien und fortgeschrittenen Werkstoffen, den sog. Advanced Materials. Seine Einrichtung entspricht einer Empfehlung des Österreichischen Aktionsplans Nanotechnologie, welcher vom Ministerrat im März 2010 verabschiedet wurde.

Im Rahmen des Forschungsschwerpunktes Nano EHS stehen € 324.000,- Budget in 2021 für die 9. Ausschreibung Nano EHS, national zur Verfügung.

Die aktuelle Ausschreibung bietet die Möglichkeit der Einreichung von Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen. Folgende Ausschreibungsschwerpunkte sind ausgeschrieben (Details im Ausschreibungsleitfaden):

  • Potenzial- und Risikoanalyse Nanocarrier
  • Relevanz für Österreich: EU Chemikalienstrategie und Safe-and-Sustainable-by-Design

Einreichfrist

9. Ausschreibung Nano EHS national
Instrument: Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen

Die Projekteinreichung ist ausschließlich elektronisch via eCall bis zum 16. März 2022; 12:00 Uhr möglich.

Eine detaillierte Angabe zu den Ausschreibungsschwerpunkten finden Sie im zu Grunde liegenden Ausschreibungsleitfaden.

Kontakt

DI Dr. Maximilian MORGENBESSER
DI Dr. Maximilian MORGENBESSER
T 0043577555084
Dr. Margit HAAS
Dr. Margit HAAS
T 0043577555080

Zusätzliche Informationen

Downloadcenter

Ausschreibungsleitfaden

Instrumentenleitfaden

Kostenleitfaden

Wichtiger Hinweis zum Kostenplan:

Der Kostenplan ist vollständig im eCall auszufüllen. Das Hochladen von Excel-Listen ist nicht mehr möglich. Ausschlaggebend sind einzig die im eCall gemachten Angaben zum Kostenplan.

Antragsformular

KMU-Infos

Hinweis: Die eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status ist für unternehmerisch tätige Vereine, Einzelunternehmen und ausländische Unternehmen notwendig. In der zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich – eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.

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