Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie startet die Ausschreibung 2014 in der Förderinitiative IKT der Zukunft: benefit – demografischer Wandel als Chance. Im Zentrum des Förderschwerpunkts benefit steht die Bewältigung zentraler gesellschaftlicher Herausforderungen durch Forschung, Technologie und Innovation insbesondere im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). Durch den effektiven Einsatz der Potenziale dieses Bereiches soll nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs gesteigert, sondern auch soziale Innovation ermöglicht werden. Den demografischen Wandel als Chance zu begreifen und zu nutzen – das ist das Ziel des Programms benefit. Dementsprechend regt benefit dazu an, Produkte, Dienstleistungen und Systeme auf der Basis von Informations- und Kommunikationstechnologien zu entwickeln, die zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität älterer Menschen beitragen können.
AUSGESCHRIEBENE PROJEKTARTEN
Kooperative F&E Projekte: Experimentelle Entwicklung
Sondierungen zur Vorbereitung der Experimentellen Entwicklung
Forschungs- und Entwicklungsdienstleistung: Studie
SCHWERPUNKTE
Schwerpunkt 1:
Testregion: Smart Homes – Smart Services in Urban Environment and Smart Cities
Schwerpunkt 2:
IKT-gestützte Produkte, Dienstleistungen und Systeme zur Unterstützung des unabhängigen Lebens
Soziale Inklusion
- Kommunikation
- Soziale Netzwerkbildung und -aufrechterhaltung
- Information / Beratung
Aktivitäten innerhalb und außerhalb des eigenen Wohnumfeldes
- Aktivierung im Sinne von Spielen, Bewegungstraining / physical activity…
- Tourismus
- Mobilität im (erweiterten) Wohnumfeld
Sicherheit und Gesundheit
- Messen/Monitoren/Alarmieren
- Management von Risikofaktoren und chronischen Erkrankungen
- Smart Homes
F&E Dienstleistung:
Studie zu einer vordefinierten Themenstellung
VOLUMEN
Das Budget für die Ausschreibung beträgt 2,5 Millionen Euro, wobei nach Budgetverfügbarkeit bei der Fördermittelvergabe von dem verlautbarten Budget abgewichen werden kann.
Die Projekteinreichung ist ausschließlich elektronisch im eCall bis zum 23. März 2015; 12:00 Uhr möglich.
Eine spätere Einreichung (nach 12:00 Uhr) wird nicht mehr berücksichtigt und führt zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren!
Ein detailliertes Tutorial zum eCall finden sie hier.
Bei der elektronischen Einreichung via eCall sind keinerlei Unterschriftenblätter nachzureichen.