Das Jahresgutachten ist die Basis für die Beantragung der Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung und Entwicklung und ist die meistgenutzte Form der Antragstellung. Darüber hinaus gibt es noch weitere Wege Forschungsprämie zu beantragen.
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Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung und Entwicklung:
Für die Geltendmachung der Forschungsprämie ist ein Gutachten der FFG nötig, dies ist kostenfrei. Der Antrag zur Forschungsprämie wird beim Finanzamt über Finanzonline (Formular E108c) gestellt.
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Forschungsprämie Auftragsforschung:
Bei der Auftragsforschung muss das beauftragte Unternehmen seinen Sitz im EU/EWR-Raum haben und ein mit solcher Forschung befasstes Unternehmen oder eine entsprechende Einrichtung (z.B. ein Universitätsinstitut) sein. Begünstigte Aufwendungen für die Auftragsforschung sind pro vollem Wirtschaftsjahr (12 Monate) mit maximal einer Million Euro festgelegt. Ein Gutachten der FFG ist hierbei nicht notwendig.
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Forschungsbestätigung (Feststellungsbescheid des Finanzamtes):
Eine Forschungsbestätigung wird vor Beginn Ihres Vorhabens (Forschungsprojektes ) beantragt und ist kostenpflichtig. Dies führt zur Erhöhung der Rechtssicherheit für die Zuerkennung der Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung und Entwicklung. Der Antrag zur Forschungsbestätigung wird beim Finanzamt eingebracht, das Projektgutachten beantragen Sie via FinanzOnline bei der FFG. Das Projektgutachten ist eine Voraussetzung für eine Forschungsbestätigung.
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Feststellungsbescheid über die Bemessungsgrundlage der Forschungsprämie:
Zur Erhöhung der Rechtssicherheit über die Höhe der Forschungsprämie können Sie beim Finanzamt einen Antrag zum Feststellungsbescheid stellen. Dafür ist eine Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers notwendig. Ein Gutachten der FFG ist dabei nicht vorgesehen.