Antrag zur Forschungsprämie

Eine Person mit langen Haaren sitzt an einem Schreibtisch und arbeitet an einem Computer. Auf dem Bildschirm wird ein Dokument in einem Textverarbeitungsprogramm angezeigt, in dessen oberer rechter Ecke ein Logo zu sehen ist. Auf dem Schreibtisch liegen eine Tastatur, eine Maus und ein Telefon, im Hintergrund ist eine Tür zu sehen.
FFG

Das Jahresgutachten ist die Basis für die Beantragung der Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung und Entwicklung und ist die meistgenutzte Form der Antragstellung. Darüber hinaus gibt es noch weitere Wege Forschungsprämie zu beantragen.
 

  • Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung und Entwicklung:

    Für die Geltendmachung der Forschungsprämie ist ein Gutachten der FFG nötig, dies ist kostenfrei. Der Antrag zur Forschungsprämie wird beim Finanzamt über Finanzonline (Formular E108c) gestellt.
     

  • Forschungsprämie Auftragsforschung:

    Bei der Auftragsforschung muss das beauftragte Unternehmen seinen Sitz im EU/EWR-Raum haben und ein mit solcher Forschung befasstes Unternehmen oder eine entsprechende Einrichtung (z.B. ein Universitätsinstitut) sein. Begünstigte Aufwendungen für die Auftragsforschung sind pro vollem Wirtschaftsjahr (12 Monate) mit maximal einer Million Euro festgelegt. Ein Gutachten der FFG ist hierbei nicht notwendig. 
     

  • Forschungsbestätigung (Feststellungsbescheid des Finanzamtes):

    Eine Forschungsbestätigung wird vor Beginn Ihres Vorhabens (Forschungsprojektes ) beantragt und ist kostenpflichtig. Dies führt zur Erhöhung der Rechtssicherheit für die Zuerkennung der Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung und Entwicklung. Der Antrag zur Forschungsbestätigung wird beim Finanzamt eingebracht, das Projektgutachten beantragen Sie via FinanzOnline bei der FFG. Das Projektgutachten ist eine Voraussetzung für eine Forschungsbestätigung.
     

  • Feststellungsbescheid über die Bemessungsgrundlage der Forschungsprämie:

    Zur Erhöhung der Rechtssicherheit über die Höhe der Forschungsprämie können Sie beim Finanzamt einen Antrag zum Feststellungsbescheid stellen. Dafür ist eine Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers notwendig. Ein Gutachten der FFG ist dabei nicht vorgesehen.

Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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