Im Zuge dieser Ausschreibung kommen zwei unterschiedliche Instrumente zur Anwendung, bitte beachten Sie, dass die ausgeschriebenen Inhalte ausschließlich dem jeweiligen Instrument zuzuordnen sind!
Themenfelder und Instrumente der Ausschreibung
Themenfeld 1: Qualifizierungsnetze – Energie
Qualifizierungsnetze sind zeitlich begrenzte und maßgeschneiderte Qualifizierungsmaßnahmen zwischen mehreren Unternehmen und einer Universität bzw. Fachhochschule. Im Mittelpunkt stehen die Konzeption und Durchführung maßgeschneiderter Qualifizierungsmaßnahmen, welche die Qualifizierungsbedarfe der beteiligten Unternehmen als Ausgangspunkt haben, kooperativ und zukunftsorientiert sind.
Qualifizierungsbedarfe sind in folgenden Bereichen ausgeschrieben:
- Energieeffiziente und intelligente Gebäude
- Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe
- Energieeffiziente Produkte
- Erneuerbare Energien
- Intelligente Netze
- Speicher
Themenfeld 2: F&E-Dienstleistungen – Mobilität
Finanzierung von Konzepten aus den folgenden Themenbereichen:
- Konzepte nachhaltiger Partnerschaften zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Bildung im Mobilitätsbereich
- Wissensvermittlung Wirtschaft und Bildung im Mobilitätsbereich
- Attraktive Berufsbilder im FTI-orientierten Mobilitätssektor
- Innovative Lernumgebung E-Mobilität
Unter Themenpunkt "Konzepte nachhaltiger Partnerschaften zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Bildung im Mobilitätsbereich" werden max. fünf Projekte finanziert, jeweils nur ein Projekt im Zuge der folgenden Themenpunkte.
Detaillierte Angaben zu den jeweiligen Programmzielen, den Themenfeldern sowie den individuellen Förderbedingungen und Förderkonditionen der einzelnen Finanzierungsinstrumente finden sie im Ausschreibungsleitfaden sowie in den Leitfäden der jeweiligen Finanzierungsinstrumente (siehe Downloadcenter).
Beratungsgespräche
Ergänzende Auskünfte zum Inhalt der F&E-Dienstleistungen sind spätestens 21 Tage vor Ablauf der Einreichfrist ausschließlich schriftlich per E-Mail an die FFG unter Angabe der Absenderadresse (E-Mail) zu richten. Der Klima- und Energiefonds und die FFG werden die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 11 Tage vor Ablauf der Einreichfrist beantworten. Die Fragen und Antworten werden auf den Websites von Klima- und Energiefonds und FFG veröffentlicht. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Fragestellung nicht mehr gegeben. Der Klima- und Energiefonds und die FFG geben im Vorfeld keine Stellungnahme zur Bewertung der Einreichungen ab.
Anfragen zu Qualifizierungsnetzen sind an die dafür zuständigen Kontaktpersonen zu richten.
Die Einreichung ist ausschließlich via eCall möglich und hat vollständig und rechtzeitig bis zum Ende der Einreichfrist zu erfolgen.