THCS Call 2

2. Ausschreibung der Cofunded Partnership Transforming Health and Care Systems
Ausschreibung offen von 23.02.2024 14:00 bis 21.05.2024 14:00
Programmeigentümer/Geldgeber
BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Europäische Kommission
Die Europäische Partnerschaft THCS ist eine kofinanzierte Initiative im Rahmen von Horizon Europe. Das Ziel besteht darin, mit Hilfe von Forschung, Entwicklung und Innovation zur Transformation von Gesundheits- und Pflegesystemen beizutragen. Die Forschungsaktivitäten werden durch begleitende Maßnahmen ergänzt. Der Schwerpunkt der Initiative liegt in der Förderung von F&E&I Projekten. Die zweite Ausschreibung im Rahmen der neuen Initiative widmet sich dem Thema „Innovate to Prevent: Personalised Prevention in Health and Care Services“.

Projektanträge werden auf europäischer Ebene vom jeweiligen Konsortialführer eingereicht. Details siehe https://www.thcspartnership.eu/
Österreichische Förderwerber müssen verpflichtend einen FFG eCall Antrag (Organisationsdaten und Kosteninformationen) einreichen. Bei mehreren österreichischen Konsortiumsmitgliedern übernimmt eines davon die Konsortialführung auf nationaler Ebene (National Lead Partner/National Coordinator) und fungiert als Ansprechpartnerin der FFG.

 

Was wird gefördert?

Es werden kooperative Forschungs- und Entwicklungsprojekte auf transnationaler Ebene gefördert. Kooperative F&E Projekte sind Kooperationen mehrerer Konsortiumsmitglieder, die in einem gemeinsamen Projekt mit definierten F&E-Zielen zusammenarbeiten.

Wer wird gefördert?

Förderbar sind:

  • Unternehmen jeder Rechtsform 
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung 
    • Universitäten
    • Fachhochschulen
    • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen 
    • Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen wie z.B. Vereine mit entsprechendem Vereinszweck
  • Sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen 
    • Gemeinden und Selbstverwaltungskörper (Hinweis: Tätigkeiten von Gemeinden, die in den gesetzlichen Auftrag fallen, sind nicht förderbar) 
    • Nicht profitorientierte Organisationen wie NPOs

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderungsquote variiert je nach beteiligter Organisation und Forschungskategorie:

  • Für Unternehmen richtet sich die Förderungsquote nach der Forschungskategorie und der Unternehmensgröße
  • Für Forschungseinrichtungen und sonstige Einrichtungen richtet sich die Förderungsquote nur nach der Forschungskategorie. Vorausgesetzt: Es ist ein nicht-wirtschaftlicher Beitrag
  • Ist die Teilnahme der Forschungseinrichtung oder sonstigen Einrichtung als wirtschaftliche Tätigkeit einzustufen, entsprechen die Förderungsquoten jenen der Unternehmen.
  • Werden für das beantragte Vorhaben weitere Förderungen anderer Förderungsgebender in Anspruch genommen, ist dies im Förderungsansuchen anzuführen. Bei Mehrfachförderung – Förderung von verschiedenen Förderungsgebenden – darf die kumulierte Förderungshöhe die europarechtlichen Beihilfegrenzen nicht überschreiten.

Was sind die Einreichkriterien?

Es sind transnationale sowie österreichische Einreichkriterien zu berücksichtigen. Für die transnationalen Kriterien siehe den Ausschreibungsleitfaden. Die nationalen Kriterien sind im Ausschreibungsleitfaden bzw. im Dokument National Eligibility Criteria Austria Call 2 abrufbar.

Österreichische Förderwerber müssen jedenfalls vor Einreichschluss einen FFG eCall Antrag einreichen.

Was brauche ich für eine Einreichung?

Siehe Ausschreibungsdokumente

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Förderentscheidung ist für Herbst 2024 geplant.

Kontakt

Mag. Dr. Gerda GEYER
Mag. Dr. Gerda GEYER
T 0043577554205
Mag. Julia NEUSCHMID
Mag. Julia NEUSCHMID
T 0043577555143

Downloadcenter

Berichtsvorlage

Ausschreibungsleitfaden

  • siehe Call Text und THCS Guidance for Applicants auf der THCS Website

Nationale österreichische Beteiligungsregeln

Instrumentenleitfaden

Kostenleitfaden

Wichtiger Hinweis zum Kostenplan:

Der Kostenplan ist vollständig im eCall auszufüllen. Das Hochladen von Excel-Listen ist nicht mehr möglich. Ausschlaggebend sind einzig die im eCall gemachten Angaben zum Kostenplan. Nutzen Sie unser eCall Tutorial

KMU-Infos

Hinweis:  Die eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status ist für unternehmerisch tätige Vereine, Einzelunternehmen, Start-ups und ausländische Unternehmen notwendig. In der zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich – eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.

Rechtsgrundlage
Diese Ausschreibung basiert auf der FFG_Technologie Richtlinie zur Förderung der wirtschaftlich - technischen Forschung, Technologieentwicklung und Innovation.