1. Ausschreibung der Cofunded Partnership Transforming Health and Care Systems
Ausschreibung offen von 14.03.2023 12:00
bis 13.06.2023 14:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Die Europäische Partnerschaft THCS ist eine kofinanzierte Initiative im Rahmen von Horizon Europe. Das Ziel besteht darin, mit Hilfe von Forschung, Entwicklung und Innovation zur Transformation von Gesundheits- und Pflegesystemen beizutragen. Die Forschungsaktivitäten werden durch begleitende Maßnahmen ergänzt.
Der Schwerpunkt der Initiative liegt in der Förderung von F&E&I Projekten. Die erste Ausschreibung im Rahmen der neuen Initiative widmet sich dem Schwerpunkt „Healthcare of the Future“.
Projektanträge werden auf europäischer Ebene vom jeweiligen Konsortialführer eingereicht.Details siehe https://www.thcspartnership.eu/
Österreichische Förderwerber müssen verpflichtend einen FFG eCall Antrag (Organisationsdaten und Kosteninformationen) einreichen. Bei mehreren österreichischen Konsortiumsmitgliedern übernimmt eines davon die Konsortialführung auf nationaler Ebene (National Lead Partner/National Coordinator) und fungiert als Ansprechpartnerin der FFG.
Am 19. April, 14:00-15:30, fand ein weiteres Online-Webinar statt.
In diesem Webinar erfuhren die Interessent:innen mehr über den THCS Call 2023, konnten Fragen stellen und potentielle Projektpartner finden.
Es werden kooperative Forschungs- und Entwicklungsprojekte auf transnationaler Ebene gefördert. Kooperative F&E Projekte sind Kooperationen mehrerer Konsortiumsmitglieder, die in einem gemeinsamen Projekt mit definierten F&E-Zielen zusammenarbeiten.
Wer wird gefördert?
Förderbar sind:
Unternehmen jeder Rechtsform
Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
Universitäten
Fachhochschulen
Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen wie z.B. Vereine mit entsprechendem Vereinszweck
Sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen
Gemeinden und Selbstverwaltungskörper (Hinweis: Tätigkeiten von Gemeinden, die in den gesetzlichen Auftrag fallen, sind nicht förderbar)
Nicht profitorientierte Organisationen wie NPOs
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderungsquote variiert je nach beteiligter Organisation und Forschungskategorie:
Für Unternehmen richtet sich die Förderungsquote nach der Forschungskategorie und der Unternehmensgröße
Für Forschungseinrichtungen und sonstige Einrichtungen richtet sich die Förderungsquote nur nach der Forschungskategorie. Vorausgesetzt: Es ist ein nicht-wirtschaftlicher Beitrag
Ist die Teilnahme der Forschungseinrichtung oder sonstigen Einrichtung als wirtschaftliche Tätigkeit einzustufen, entsprechen die Förderungsquoten jenen der Unternehmen.
Werden für das beantragte Vorhaben weitere Förderungen anderer Förderungsgebender in Anspruch genommen, ist dies im Förderungsansuchen anzuführen. Bei Mehrfachförderung – Förderung von verschiedenen Förderungsgebenden – darf die kumulierte Förderungshöhe die europarechtlichen Beihilfegrenzen nicht überschreiten (siehe AGVO).
Was sind die Einreichkriterien?
Es sind transnationale sowie österreichische Einreichkriterien zu berücksichtigen. Für die transnationalen Kriterien siehe den Ausschreibungleitfaden. Die nationalen Kriterien sind im Ausschreibungsleitfaden bzw. im Dokument National Eligibility Criteria Austria Call 1 abrufbar. Österreichische Förderwerber müssen jedenfalls vor Einreichschluss einen FFG eCall Antrag einreichen.
Was brauche ich für eine Einreichung? (oder: Welche Unterlagen brauche ich für eine Einreichung?)
Siehe Ausschreibungsdokumente.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Die Förderentscheidung ist für Herbst 2023 geplant.
Die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens und die Aufgaben und Kompetenzen des Konsortiums sind online im eCall einzutragen. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial!
Der Kostenplan ist vollständig im eCall auszufüllen. Das Hochladen von Excel-Listen ist nicht mehr möglich. Ausschlaggebend sind einzig die im eCall gemachten Angaben zum Kostenplan. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial!
Hinweis: Die eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status ist für unternehmerisch tätige Vereine, Einzelunternehmen, Start-ups und ausländische Unternehmen notwendig. In der zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich – eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.