Was wird gefördert?
Gefördert werden österreichische Projektbeteiligungen im Rahmen des deutschen Förderaufrufs „SmartLivingNEXT – Künstliche Intelligenz für nachhaltige Lebens- und Wohnumgebungen“. Ziel ist die Entwicklung, Erprobung und Anwendung von konkreten, praxisnahen Smart Living Dienstleistungen und Services in Lebens- und Wohnumgebungen mit Berücksichtigung der Bedürfnisse von Endanwender:innen. Zur Erzielung eines kooperativen Mehrwerts müssen sich die geförderten Projekte auf das zeitgleich laufende und vom deutschen BMWK geförderte Leitprojekt „ForeSightNEXT - Plattform für Daten, künstliche Intelligenz und Services im Smart Living-Ökosystem“ beziehen und eng mit diesem interagieren. Eingereicht werden kann in der Forschungskategorie experimentelle Entwicklung.
Wer wird gefördert?
Einreichen können sowohl österreichische Organisationen als auch österreichische Konsortien.
Den österreichischen Antragsteller:innen wird empfohlen sich bereits an einer der bis 06.03.2023 in Deutschland einzureichenden Skizzen zu beteiligen. Der Beitritt zu einem deutschen Konsortium ist aber bis Ende der Einreichfrist noch möglich.
Zur Initiierung neuer Partnerschaften kann die geplante online Info-Veranstaltung mit Matchmaking Event am Donnerstag 09.02.2023, 10:00 - 12:00, genutzt werden. Weitere Informationen bzgl. der Registrierung und der Agenda entnehmen Sie bitte der Veranstaltungs-Webseite.
Weitere Teilnahmebedingungen werden im Ausschreibungsleitfaden angeführt.
Good to know: Einreichprozess im deutschen Förderaufruf
Die Bewerbung um Teilnahme am deutschen Förderaufruf erfolgt zweistufig und erfordert im ersten Schritt die Einreichung einer Projektskizze (bis 06.03.2023 um 12:00) als Grundlage für die Begutachtung und Auswahl der besten Projektvorschläge, die für eine Förderung in Frage kommen. Im zweiten Schritt erfolgt für ausgewählte Projektskizzen nach Aufforderung durch den Projektträger des BMWK die Einreichung eines förmlichen Förderantrags. Es ist zu beachten, dass wegen begrenzter Haushaltsmittel in der Regel nicht alle Vorhaben gefördert werden können.
Weiterführende Informationen sind unter diesem Link zu finden.
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Wie hoch ist die Förderung?
Für diese Ausschreibung plant das BMK eine Gesamtfördersumme in Höhe von voraussichtlich 1 Mio. € bereitzustellen. Die Mindestförderhöhe pro österreichischem Projekt (unabhängig davon, ob das Projekt von einer einzelnen österreichischen Organisation oder von einem nationalen Konsortium beantragt wird) beträgt 100.000 €.
Was sind die Einreichkriterien?
Die Einreichung erfolgt über das digitale Einreichsystem eCall. Weitere Details zu den Einreichkriterien, notwendigen Unterlagen und Teilnahmebedingungen (einschl. der Förderquoten), entnehmen Sie dem Instrumentenleitfaden für kooperative F&E-Projekte – Transnational, sowie dem Ausschreibungsleitfaden (siehe Downloadcenter).
Was brauche ich für eine Einreichung?
Die Einreichung erfolgt über das eCall-System der FFG, in dem die Projekteckdaten und -kosten dargestellt und die Projektbeschreibung, sowie etwaige zusätzliche verpflichtende Anhänge, hochgeladen werden. Die Vorlagen für diese Dokumente (voraussichtlich Projektbeschreibung, bilaterales Exposé und Bestätigung des deutschen Konsortialführers) finden Sie unten im Downloadcenter.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Die Ausschreibungseröffnung startet am 02.02.2023.
Am 06.03.2023 ist das Fristende für die Skizzeneinreichphase des deutschen Förderaufrufs „SmartLivingNEXT“. Der Einreichschluss für österreichische Projektanträge ist am 17.07.2023 um 12:00.
Die Förderentscheidung für österreichische Projektanträge wird spätestens im Oktober bekanntgegeben. Der Projektbeginn der bilateralen Projekte ist für Dezember 2023 geplant.