Rohstoffe 2024

Zukunft sichern – Innovationen für eine sichere Rohstoffversorgung
Ausschreibung offen von 29.10.2024 12:00 bis 27.03.2025 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Bundesministerium für Finanzen
Im Rahmen der Ausschreibung „Rohstoffe 2024: Zukunft sichern – Innovationen für eine sichere Rohstoffversorgung“ werden innovative Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten unterstützt, welche die Sicherung einer stabilen und nachhaltigen Versorgung mit Rohstoffen vorantreiben. Zur Förderung von kooperativen F&E-Projekten sowie zur Finanzierung von drei F&E-Dienstleistungen stellt das Bundesministerium für Finanzen (BMF) insgesamt 7,69 Millionen EURO zur Verfügung.

Was wird gefördert? 

Es werden kooperative F&E-Projekte zu folgenden Themen gefördert: 

  • Entwicklung innovativer Ansätze für numerische Beckenmodellierung und Lagerstättensimulation zur Erforschung ausgeförderter Kohlenwasserstoff-Lagerstätten als potentielle CO2-Speicher
  • Anwendbarkeit von CPG (CO2-Plume-Geothermie-Systeme) Technologie in Österreich
  • Technologien zur Prüfung der Integrität von bestehenden Bohrungen und Lagerstätten für CCS
  • Innovative Gewinnungs- und Aufbereitungsverfahren für Kohlenstoff aus Methanpyrolyse/-plasmalyse
  • Innovative Gewinnungs- und Aufbereitungsverfahren für Phosphor
  • Digitalisierung in der Gewinnung und Aufbereitung von mineralischen Rohstoffen
  • Aufbereitung von Salzschlacke aus der Aluminiumproduktion
  • Potentiell verwertbare Reststoffe aus der Primärrohstoffproduktion und -verarbeitung

 

Zusätzlich besteht die Einreichmöglichkeit von F&E-Dienstleistungen zu folgenden Themen:

  • CO2-Speicherpotential und Speichereigenschaften von salinaren Aquifer-Systemen
  • Rückgewinnung von kritischen Rohstoffen aus Bergbauabfallentsorgungsanlagen
  • Stärkung des Rohstoffbewusstseins und der Akzeptanz der Rohstoffgewinnung

Wer wird gefördert? 

Es können Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Unternehmen und sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen gefördert bzw. finanziert werden. Die Teilnahme ausländischer Partner ist unter Berücksichtigung der in den Instrumentenleitfäden festgehaltenen Kriterien möglich.

Wie hoch ist die Förderung? 

Kooperative F&E-Projekte: Pro Vorhaben ist eine Förderung von mindestens 100.000 EURO bis maximal 2 Mio. EURO möglich. Die Förderquote ist abhängig vom Organisationstyp der einzelnen Partner (KMU, MU, GU, Forschungseinrichtung, …) sowie von der Forschungskategorie und beträgt maximal 85 %. Nähere Informationen finden Sie im Instrumentenleitfaden im Downloadbereich.
F&E-Dienstleistung: Im Rahmen der Ausschreibung wird pro entsprechendem Schwerpunkt eine F&E Dienstleistung finanziert. Die (maximale) Finanzierungssumme beträgt je nach Schwerpunkt entweder 200.000 EURO (excl. USt.) oder 300.000 EURO (excl. USt.).

Was sind die Einreichkriterien? 

Kooperative F&E-Projekte: Einreichberechtigt sind Konsortien, bestehend aus mindestens zwei Partnern, wobei zumindest ein österreichisches Unternehmen am Projektvorhaben beteiligt sein muss. Im Konsortium muss zudem entweder ein KMU, eine Forschungseinrichtung oder eine Organisation aus einem weiteren EU-Mitgliedstaat oder einer Vertragspartei des EWR-Abkommens vertreten sein. Zudem darf kein Unternehmen mehr als 70% der förderbaren Projektkosten tragen und der Anteil der Forschungseinrichtungen an den förderbaren Kosten darf kumuliert 70% nicht übersteigen.
F&E-Dienstleistung: Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen aus dem Inland und Ausland, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen befugt sind.

Was brauche ich für eine Einreichung? 

Die Einreichung findet online über den eCall statt und beinhaltet insbesondere folgende Elemente:

  • Inhaltliche Projekt- bzw. Angebotsbeschreibung inklusive Arbeitsplan
  • Beschreibung des Konsortiums im Förderantrag bzw. des:der Bietenden bzw. der Bietergemeinschaft in einer F&E Dienstleistung 
  • Kostenkalkulation

Details zu allen notwendigen Unterlagen sind im jeweiligen Instrumentenleitfaden zu finden.

Wann gibt es eine Entscheidung? 

Die Förderentscheidung wird voraussichtlich Ende Mai 2025 vorliegen.

 

Kontakt

Dr. Karolina SCHWENDTNER
Dr. Karolina SCHWENDTNER
T 0043577555085
Dr. Johannes STÖGERER
T 0043577555086
Mag. Alexander BÖCK
Fragen zu Kosten

T 0043577556090
Mag. Erwin ECKHART MSc
Mag. Erwin ECKHART MSc
Fragen zu Kosten

T 0043577556095

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Ausschreibungsleitfaden

Instrumentenleitfaden (ONLINE Anträge)

Online-Projektbeschreibung:

Die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens und die Aufgaben und Kompetenzen des Konsortiums sind online im eCall einzutragen. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial

Kostenleitfaden

Wichtiger Hinweis zum Kostenplan:

Der Kostenplan ist vollständig im eCall auszufüllen. Ausschlaggebend sind einzig die im eCall gemachten Angaben zum Kostenplan. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial

KMU-Infos

Hinweis: Die eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status ist für unternehmerisch tätige Vereine, Einzelunternehmen, Start-ups und ausländische Unternehmen notwendig. In der zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich – eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.

Risiko Management Tabellen

Projektskizze für Beratungsgespräche

Rechtsgrundlage
Die Ausschreibung basiert auf der Sonderrichtlinie des Bundesministers für Finanzen für die Durchführung des Programms "Zukunft Sichern - Innovationen für eine sichere Rohstoffversorgung" durch die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH.

Mustervorlagen für Kooperationen: https://www.ffg.at/Konsortialvertrag

Mustervertrag für F&E Dienstleistungen