Instrument C19 (Personen)

Stiftungsprofessur

Laufzeit der Vorhaben

60 Monate

Höhe der Förderung

Maximal € 1,5 Mio.

Finanzierungsart

Zuschuss

Förderquoten in % der Projektkosten

50% der Gesamtkosten

Wer ist förderbar

Österreichische Universitäten laut § 6 UG 2002

Besondere Anforderungen

  • Die Finanzierung der Gesamtkosten von Stiftungsprofessuren erfolgt einerseits über die Förderung, anderseits über Eigenmittel der Universität und Barleistungen von mitfinanzierenden Partnern.
  • Die Förderung kann maximal 50% der Kosten des gesamten Projektes bzw. max. 1,5 Millionen EUR betragen.
  • Zur Mitfinanzierung braucht es mindestens zwei mitfinanzierende Partner, davon mindestens ein Unternehmen.
  • Die Mitfinanzierung erfordert
    • mindestens 15% Eigenmittel der Universität
    • mindestens 15% Barleistungen von den mitfinanzierenden Partnern

Einreichmöglichkeit

Fixe Ausschreibung / Wettbewerbsverfahren

Adressierte Ziele

  • Ausbau von Forschungskompetenz und -kapazität in strategisch wichtigen Forschungsfeldern
  • Stärkung des Humankapitals
  • Ausweitung und Vertiefung der Kooperationsbeziehungen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft

Auswahlverfahren

Erstbegutachtung der Anträge durch internationale ExpertInnen sowie FFG-interne ExpertInnen. Hearing durch das Bewertungsgremium.

Kürzel

C19

Veröffentlicht

On

Förderquote kurz

max. 60 %

Förderhöhe kurz

≤ 2 Mio.

Titel kurz

C19

Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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