F&E-Infrastrukturförderung 2024

Anschaffung und Aufbau von hochwertiger F&E-Infrastruktur für die Forschung
Ausschreibung offen von 20.11.2024 12:00 bis 02.04.2025 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung
Mit der Initiative der FFG zur Förderung von F&E-Infrastruktur soll in Österreich die Basis für exzellente Forschung sowohl für Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung als auch für Unternehmen gestärkt und damit die internationale Positionierung der österreichischen Forschungs- und Innovationsaktivitäten verbessert werden. Die Ausschreibung adressiert somit sowohl F&E-Infrastrukturen für Grundlagenforschung als auch für anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung.

Was wird gefördert?

Mit dieser Ausschreibung werden Vorhaben zur Anschaffung und zum Aufbau von F&E-Infrastruktur für Grundlagenforschung und für anwendungsorientierte Forschung gefördert. 

Die Ausschreibung ist themenoffen und es stehen 10,7 Mio. Euro zur Verfügung. 

Wer ist förderbar?

Förderbar für den Nutzungstyp „nicht-wirtschaftliche Nutzung“ sind:

  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
    • Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen)
    • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen 
    • Technologietransfereinrichtungen, Innovationsmittler und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen (z.B. Vereine gemäß Vereinszweck, Betreiber von F&E-Infrastrukturen)

Förderbar für den Nutzungstyp „wirtschaftliche Nutzung“ sind:

  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
  • Unternehmen 

Wie hoch ist die Förderung?

Die max. Förderungssumme beträgt 2,5 Mio. Euro. Die Förderungsquote beträgt: 

  • beim Nutzungstyp “nicht-wirtschaftliche Nutzung“: 90%
  • beim Nutzungstyp “wirtschaftliche Nutzung“: 50% 

Welche Kriterien gelten?

  • Einzel- oder Konsortialantragstellung
  • Laufzeit 3 Jahre
  • Förderbare Gesamtkosten mindestens 500.000 Euro
  • Die antragstellende Organisation/Konsortialführung muss eine Betriebsstätte und/oder Niederlassung in Österreich haben.
  • Der Projektstandort der anzuschaffenden F&E-Infrastruktur muss sich in Österreich befinden.
  • Pro antragstellender Organisation und Nutzungstyp können max. 2 Förderungsanträge eingereicht werden.

Wie reiche ich ein?

Die Einreichung ist ausschließlich elektronisch und vor Ablauf der Einreichfrist via eCall möglich.

  • Einreichschluss im eCall ist der 02.04.2025, 12:00:00 (MESZ). 

Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Anträge in elektronischer Form (eCall) bei der Einreichstelle eingelangt sein. Für den rechtzeitigen Eingang des Antrags hat der/die Antragsteller:in Sorge zu tragen. Eine Nachreichung – auch von Teilen des Antrags – ist nicht möglich.

Wann gibt es eine Förderungsentscheidung?

Die Sitzung des Bewertungsgremiums findet voraussichtlich im Juni 2025 statt. Die Förderungsentscheidung ist für Ende Juni 2025 geplant.

Kontakt

DI Martin REISHOFER
DI Martin REISHOFER
T 0043577552402
DI(FH) Joachim HAUMANN
DI(FH) Joachim HAUMANN
T 0043577552412
Mag. Astrid STAKNE
Mag. Astrid STAKNE
T 0043577552406
DI Dr. Barbara RIEF VERNAY
DI Dr. Barbara RIEF VERNAY
T 0043577552413

Zusätzliche Informationen

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