- Ausschreibungsleitfaden deutsch
- Ausschreibungsleitfaden englisch
- NFFR - nationalen Förderfähigkeitsregeln
- FFG-Offensiv-Richtlinie
- Überblick regionalen Innovationsstrategien
- Überblick Landesstellen für verpflichtendes Informationsgespräch
- EFRE-Fragebogen (Muster)
- EFRE-Publizitätsleitfaden
- Vorlage Finanzierungslückenberechnung
- Vorlage Selbsterklärung zur Restfinanzierung für den Nutzungstyp "wirtschaftliche Nutzung"
- Methodik zum Ausschluss der Überfinanzierung/Überförderung durch öffentliche Mittel
- Checkliste Beschaffungswesen
- Klimaverträglichkeits-Überprüfungstool
- zum Kostenleitfaden
F&E-Infrastrukturprojekte sind Vorhaben zur Anschaffung und zum Auf- und Ausbau hochwertiger F&E-Infrastruktur für Grundlagenforschung und anwendungsorientierte Forschung. Im Fokus steht der Bedarf an kooperativ (d.h. durch mehrere Organisationen oder Organisationseinheiten) genutzten F&E-Infrastrukturen für neue zukunftsorientierte Forschungs- und Innovationsfelder.
Was wird gefördert?
Es werden die Kosten für die Anschaffung von F&E-Infrastrukturen für Grundlagenforschung und anwendungsorientierte Forschung gefördert.
Es sind jene Kosten förderbar, welche im direkten Zusammenhang mit der Anschaffung der F&E-Infrastruktur stehen und im Anlageverzeichnis aktiviert werden. Bei der Endabrechnungskontrolle ist das Anlageverzeichnis vorzulegen.
Wer wird gefördert?
Förderbar für den Nutzungstyp „Nicht-Wirtschaftlich“ sind:
- Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
- Universitäten
- Fachhochschulen
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen wie z.B. Vereine mit entsprechendem Vereinszweck
Förderbar für den Nutzungstyp „Wirtschaftlich“ sind:
- Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
- Universitäten
- Fachhochschulen
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen wie z.B. Vereine mit entsprechendem Vereinszweck
- Unternehmen jeder Rechtsform
Wie hoch ist die Förderung?
- Nutzungstyp “Nicht-Wirtschaftlich” 90% - Zuschuss
- Nutzungstyp “Wirtschaftlich” 50% - Zuschuss
Was sind die Einreichkriterien?
- Nehmen Sie rechtzeitig vor Antragsstellung mit dem Ausschreibungsteam der FFG Kontakt auf. Aufgrund von zusätzlichen EFRE-Kriterien wird eine Beratung durch das Ausschreibungsteam empfohlen.
- Verpflichtendes Informationsgespräch mit der jeweiligen Landesstelle bis 25.11.2023;
Bedingung für die Einreichung eines Förderungsansuchens ist ein verpflichtendes Informationsgespräch der antragstellenden Organisation mit der jeweiligen Landesstelle (siehe dazu Punkt 5.1 des Ausschreibungsleitfadens)
Besonderheit Oberösterreich:
Das einzureichende Projekt muss im Einklang mit der OÖ Wirtschafts- und Forschungsstrategie #uppervison2030 stehen. Dazu ist bis spätestens 10. November 2023 eine Projektskizze (download) an uppervision@biz-up.at mit dem Betreff: „F&E-Infrastrukturförderung 2023 – verpflichtendes Informationsgespräch“ zu übermitteln. Für Rückfragen steht Ihnen das Team der Business Upper Austria gerne zur Verfügung (Kontaktinformationen).
Wann gibt es eine Entscheidung?
Die Sitzung des Bewertungsgremiums findet im April 2024 statt.
Hinweis: Richtlinienänderung aufgrund der Mittelherkunft auf FFG-Offensiv-Richtlinie