Was wird gefördert?
In der 7. Ausschreibung sind ca. € 13 Millionen Förderung ausgeschrieben.
Gefördert werden:
- 80% der Mehrkosten der Investitionen für die Anschaffung von emissionsfreien Bussen im öffentlichen Personenverkehr.
- Batterie-elektrische Busse
- Oberleitungsbusse
- Busse mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb.
- 40 % der Netto-Anschaffungskosten für Lade-, Oberleitungs-, und Wasserstoffbetankungsinfrastruktur (nur in unmittelbarem Zusammenhang mit der Anschaffung von emissionsfreien Bussen) sowie dazugehörige Drittleistungen gefördert.
"Öffentlicher Personenverkehr" im Kontext von EBIN:
Verkehrsdienste im innerösterreichischen öffentlichen Personenregional- und Fernverkehr gemäß Kraftfahrliniengesetz oder Gelegenheitsverkehrsgesetz, soweit diese Verkehre im Auftrag von Gebietskörperschaften oder Verkehrsorganisations-Gesellschaften (VOGs), erbracht werden sowie eigenwirtschaftlich betriebene Personenverkehre gemäß Kraftfahrliniengesetz (KfLG).
Wer wird gefördert?
- Verkehrsdienste im innerösterreichischen öffentlichen Personenregional- und Fernverkehr gemäß Kraftfahrliniengesetz
- Gelegenheitsverkehrsgesetz, soweit diese Verkehre im Auftrag von Gebietskörperschaften oder Verkehrsorganisations-Gesellschaften (VOGs) erbracht werden
- eigenwirtschaftlich betriebene Personenverkehre gemäß Kraftfahrliniengesetz (KfLG)
Wie hoch ist die Förderung?
Die Ausschreibung verfügt über ein Budget von ca. € 13 Mio., gefördert werden 80% der Mehrkosten für emissionsfreie Busse und 40% der Anschaffungskosten für Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur.
Was sind die Einreichkriterien?
Die erforderlichen Angaben für die Einreichung entnehmen Sie dem Ausschreibungsleitfaden.
Wie erfolgt die Einreichung?
Die Einreichung erfolgt über das eCall-System der FFG, in dem der Projektinhalt und die -kosten dargestellt werden.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Die Förderentscheidung wird voraussichtlich 3 Monate nach Ausschreibungsende feststehen.