Mit Regulierung und Souveränität zur Innovation - Digitale Technologien 2023

Ausschreibung offen von 27.11.2023 12:00 bis 18.03.2024 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Die Ausschreibung "Digitale Technologien 2023“ zielt auf digitale Technologien in ausgewählten Themen ab. Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) stellt mehr als 12 Millionen Euro für kooperative F&E-Projekte, Sondierungen und Qualifizierungsnetzwerke zur Verfügung. Die Ausschreibung „Mit Regulierung und Souveränität zur Innovation - Digitale Technologien 2023“ fördert zukunftsorientierte Projekte, welche Regulierungen adressieren oder Beiträge zur Technologiesouveränität liefern. Hierfür stehen mehr als 10 Millionen EUR an Fördergeld zur Verfügung.

Bis spätestens 28.03.2024 ist eine weitere Ausschreibung im Themenfeld Digitale Technologien geöffnet, die sie unter "Interdisziplinäre Kompetenz aufbauen - Digitale Technologien 2023" finden.

Was wird gefördert?

Es werden kooperative F&E-Projekte und Sondierungen gefördert. Dabei sollen interdisziplinäre Kooperationen digitale Technologien neu- und weiterentwickeln.

Anträge können

  • entweder Regulierungen aufgreifen oder 
  • Beiträge zur Technologiesouveränität Europas leisten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Universitäten, Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, KMU, Industrieunternehmen, Bedarfsträger und sonstige.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderquoten sind je nach Förderinstrument in den entsprechenden Instrumentenleitfäden angegeben, wobei die Förderung je nach Organisationstyp, -größe und Forschungskategorie zwischen 35% und 85% liegen kann.

Was sind die Einreichkriterien?

Die jeweiligen Einreichkriterien sind in den Instrumentenleitfäden und spezifisch für diese Ausschreibung im Ausschreibungsleitfaden angegeben.

Was brauche ich für eine Einreichung?

Die Einreichung erfolgt über das eCall-System der FFG, in dem der Projektinhalt und die –kosten dargestellt werden. Zusätzlich sind ein Datenmanagementplan und eine Abhängigkeitsanalyse als Anhang im eCall zu übermitteln. Je nach Organisationsform und -größe sind weitere Unterlagen erforderlich.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Förderentscheidung ist für Ende Juni 2024 geplant.

Kontakt

DI Dr. Peter KERSCHL
DI Dr. Peter KERSCHL
T 0043577555022
Elisa Hammel MSc
T 0043577555147
Mag. Alexander GLECHNER
T 0043577556082
Mag. Erwin ECKHART MSc
Mag. Erwin ECKHART MSc
T 0043577556095

Downloadcenter

Ausschreibungsleitfaden

Instrumentenleifaden (bei Online Antrag)

Online-Projektbeschreibung:

Die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens und die Aufgaben und Kompetenzen des Konsortiums sind online im eCall einzutragen. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial

Kostenleitfaden

Wichtiger Hinweis zum Kostenplan:

Der Kostenplan ist vollständig im eCall auszufüllen. Ausschlaggebend sind einzig die im eCall gemachten Angaben zum Kostenplan. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial

KMU-Infos

Hinweis: Die eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status ist für unternehmerisch tätige Vereine, Einzelunternehmen, Start-ups und ausländische Unternehmen notwendig. In der zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich – eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.

Rechtsgrundlage
Diese Ausschreibung basiert auf der FFG-Richtlinie-Missionen zur Förderung der wirtschaftlich - technischen Forschung, Technologieentwicklung und Innovation. 

Mustervorlagen für Kooperationen: https://www.ffg.at/Konsortialvertrag