Diese Ausschreibung wird transnational durchgeführt und ist als zweistufige Ausschreibung organisiert. In der ersten Stufe müssen Kurzanträge (pre-proposals) eingereicht werden. Dieser Schritt ist verpflichtend. Sofern die Evaluierung des Kurzantrags erfolgreich ist, wird zur Erstellung eines Vollantrags (full proposal) eingeladen.
ACHTUNG: Neben dem Antragsverfahren auf transnationaler Ebene ist für österreichische Partner:innen zudem die Beantragung auf nationaler Ebene im eCall der FFG verpflichtend. Der transnationale Kurzantrag muss bis spätestens 22. November 2023, 14:00 Uhr MEZ über das transnationale Einreichsystem eingereicht werden, der zusätzlich erforderliche nationale Kurzantrag bis 24. November 2023, 12:00 Uhr MEZ im eCall.
Was wird gefördert?
Gefördert werden kooperative F&E-Projekte der Industriellen Forschung oder Experimentellen Entwicklung. Die Clean Energy Transition Partnership (CETP) gliedert ihre einzelnen Ausschreibungsschwerpunkte (Call Modules) in sieben Transition Initiatives (TRIs), denen gemeinsame Ziele innewohnen. Österreichische Antragsteller:innen können fünf Call Modules (CM) aus fünf dieser TRIs adressieren:
TRI 1: Integrated Net-zero-emissions Energy System
TRI 3: Enabling Climate Neutrality with Storage Technologies, Renewable Fuels and CCU/CCS
Achtung! Inhaltliche Einschränkung für österreichische Projektbeteiligungen: Es darf nur klimaneutraler Wasserstoff zur Anwendung kommen, wie in der österreichischen Wasserstoffstrategie definiert. Für österreichische Projektbeteiligungen muss ein Bezug zu Mobilitätsanwendungen dargestellt werden und diese müssen den Zielsetzungen des Mobilitätsmasterplans 2030 gerecht werden.
TRI 5: Integrated Regional Energy Systems
TRI 6: Integrated Industrial Energy Systems
TRI 7: Integration in the Built Environment
Für das CM2023-09 stehen 2 Mio. Euro und für das CM2023-05 1,5 Mio. Euro zur Verfügung. Für die übrigen Call Modules (1, 8 und 10 (A/B)) stehen gemeinsam 1,2 Mio. zur Verfügung.
Die Mittel für CM2023-01, CM2023-05, CM2023-08 und CM2023-10 A/B werden durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) zur Verfügung gestellt, jene für das CM2023-09 durch den Klima- und Energiefonds (KLIEN). Gegebenenfalls steht zusätzlich ein Budget der Europäischen Kommission aus der Europäischen Partnerschaft für erfolgreiche österreichische Antragsteller:innen zur Verfügung. Die Aufteilung dieses Budgets auf die beteiligten Länder wird jedoch erst nach Abschluss des Projektauswahlverfahrens bestimmt.
Erläuterungen zu den einzelnen TRIs und CMs finden Sie in den verlinkten Websites sowie im transnationalen call text.
Bitte beachten Sie die im geltenden Instrumentenleitfaden angegebenen (Kooperations-)Anforderungen!
Die Basis zur Kostenanerkennung der österreichischen Projektpartner:innen bildet der Leitfaden „Kostenanerkennung in FFG-Projekten“ (Kostenleitfaden Version 3.0).
Wer wird gefördert?
Akteurinnen und Akteure aus den folgenden Ländern sind eingeladen ihre Projekte in einem zweistufigen Verfahren einzureichen:
Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Island, Irland, Israel, Italien, Kanada (Alberta), Lettland, Litauen, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Spanien, Schweden, Schweiz, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Ungarn, UK (Schottland), USA sowie Zypern.
Bitte beachten Sie, dass nicht jedes Land jedes CM fördern kann. Einen Überblick finden Sie auf der transnationalen Ausschreibungswebsite.
Von österreichischer Seite können in dieser transnationalen Ausschreibung Unternehmen, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Kommunen und sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen gefördert werden.
Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wie Bonität und Liquidität von Unternehmen wird durch FFG-interne Expertinnen und Experten geprüft. Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten keine Förderung.
Wie hoch ist die Förderung?
Je nach Organisationsart und -größe sowie nach beantragter Forschungskategorie beträgt die Förderung zwischen 35 und 85 % der Projektkosten. Nähere Informationen dazu finden Sie in den Instrumentenleitfäden (siehe Downloadcenter).
Was sind die Einreichkriterien?
Die einzureichenden Projekte müssen die Kooperationsvorgaben und -anforderungen des jeweiligen Instrumentenleitfadens (siehe Downloadcenter) sowie der transnationalen Ausschreibung erfüllen. Unter anderen umfassen die nationalen Kriterien die folgenden Bedingungen:
- In kooperativen F&E-Projekten muss im transnationalen Konsortium zumindest ein gefördertes Unternehmen vertreten sein.
- Alle österreichischen Partner:innen eines Projekts müssen die gleiche Forschungskategorie (Industrielle Forschung oder Experimentelle Entwicklung) im Antrag wählen.
- Die Projektlaufzeit darf maximal 36 Monate betragen.
Was brauche ich für eine Einreichung?
Neben der transnationalen Einreichung über das transnationale Einreichsystem ist zudem eine nationale Einreichung notwendig.
In der ersten Stufe benötigen Sie für die nationale Einreichung:
- Online-Formular (Kostenplan, Partner, etc.) im eCall,
- das pre-proposal, so wie es auch transnational eingereicht wurde, als verpflichtenden Anhang.
Der transnationale Antrag muss bis spätestens 22. November 2023, 14:00 Uhr MEZ über das transnationale Einreichsystem eingereicht werden, der zusätzlich erforderliche nationale Antrag bis 24. November 2023, 12:00 Uhr MEZ im eCall.
In der zweiten Stufe benötigten Sie für die nationale Einreichung:
- Online-Formular (Arbeitsplan, detaillierter Kostenplan, Partner, etc.) im eCall,
- das full proposal, so wie es auch transnational eingereicht wurde, als verpflichtenden Anhang
Der transnationale Antrag muss bis spätestens 27.März 2024, 14:00 Uhr MEZ über das transnationale Einreichsystem eingereicht werden, der zusätzlich erforderliche nationale Antrag bis 29. März 2024, 12:00 Uhr MEZ im eCall.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Die Evaluierungsergebnisse der ersten Stufe werden im Jänner/Februar 2024 vorliegen, die der zweiten Stufe im Juni 2024. Mit der Förderentscheidung ist im Juni/Juli 2024 zu rechnen.
Wer trifft die Förderungsentscheidung und was ist die Rechtsgrundlage?
Für die Ausschreibungsschwerpunkte CM2023-01, CM2023-05, CM2023-08 und CM2023-10 A/B trifft die Geschäftsführung der FFG die nationale Förderungsentscheidung auf Basis der Förderungsempfehlung des transnationalen Bewertungsgremiums. Für die Ausschreibungsschwerpunkte CM2023-09 trifft das Präsidium des Klima- und Energiefonds die nationale Förderungsentscheidung auf Basis der Förderungsempfehlung des transnationalen Bewertungsgremiums.
Die Ausschreibung basiert auf der Richtlinie für die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH zur Förderung von Forschung, Technologie, Entwicklung und Innovation zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen (FFG-Missionen-Richtlinie).
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der transnationalen Partnership-Website sowie auf der transnationalen Ausschreibungswebsite.
Neben zahlreichen transnationalen Informationsveranstaltungen möchten wir auf die transnationale Unterstützung bei der Projektpartner:innensuche hinweisen.
Präsentationen vorangegangener nationaler Informationsveranstaltungen: