2 Millionen aus Mitteln des Bundeministeriums für Klimaschutz für TRI 3: Call Modul Enabling Climate Neutrality with renewable fuels and hydrogen
1,8 Millionen aus Mitteln des Bundeministeriums für Klimaschutz für TRI 5: Integrated Regional Energy Systems
2,1 Millionen Euro aus Mitteln des Klima- und Energiefonds für TRI 6: Integrated Industrial Energy Systems
Gegebenenfalls steht zusätzlich ein Budget der Europäischen Kommission aus der Europäischen Partnerschaft Clean Energy Transition für erfolgreiche österreichische Antragsteller:innen zur Verfügung. Diese Ausschreibung wird transnational durchgeführt und ist als zweistufige Ausschreibung organisiert. In der ersten Stufe müssen Kurzanträge (pre-proposal) eingereicht werden. Dieser Schritt ist verpflichtend. Wenn die Evaluierung des Kurzantrags erfolgreich war, wird zur Erstellung eines Vollantrags eingeladen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden kooperative F&E-Projekte. Für antragstellende Organisationen aus Österreich ist die Teilnahme an einem der folgenden Ausschreibungsschwerpunkten „Transition Initiatives (TRIs) möglich.
TRI 3: Call Modul Enabling Climate Neutrality with renewable fuels and hydrogen:
Achtung! Inhaltliche Einschränkung für österreichische Projektbeteiligungen: Es darf nur klimaneutraler Wasserstoff zur Anwendung kommen, wie in der österreichischen Wasserstoffstrategie definiert. Für österreichische Projektbeteiligungen muss ein Bezug zu Mobilitätsanwendungen dargestellt werden und den Zielsetzungen des Mobilitäsmasterplan 2030 gerecht werden.
TRI 5: Integrated Regional Energy Systems: Keine inhaltliche Einschränkung für österreichische Projektbeteiligungen innerhalb dieses TRIs.
TRI 6: Integrated Industrial Energy Systems: Keine inhaltliche Einschränkung für österreichische Projektbeteiligungen innerhalb dieses TRIs.
Eine österreichische Projektbeteiligung an Vorhaben in den anderen TRIs können nicht mit Mitteln des Bundesministeriums für Klimaschutz und des Klima- und Energiefonds gefördert werden.
Wer wird gefördert?
Von österreichischer Seite können in dieser transnationalen Ausschreibung Unternehmen, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Kommunen und sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen gefördert werden.
Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wie Bonität und Liquidität von Unternehmen wird durch FFG-interne Expertinnen und Experten geprüft. Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten keine Förderung.
Wie hoch ist die Förderung?
Je nach Organisationsart und -größe sowie nach beantragter Forschungskategorie beträgt die Förderung zwischen 35 und 85 % der Projektkosten. Nähere Informationen dazu finden Sie im Instrumentenleitfäden (siehe Downloadcenter).
Die maximale Förderung für österreichische Beteiligte in einem kooperative F&E Projekt liegt bei insgesamt EUR 2,000.000, die minimale Förderung insgesamt bei EUR 100.000.
Was sind die Einreichkriterien?
Die einzureichenden Projekte müssen die Kooperationsvorgaben und -anforderungen des Instrumentenleitfadens (siehe Downloadcenter) sowie der transnationalen Ausschreibung beachten.
- In kooperativen F&E Projekten muss im transnationalen Konsortium zumindest ein gefördertes Unternehmen vertreten sein.
- Alle österreichischen Partner eines Projekts müssen, die gleiche Forschungskategorie im Antrag wählen.
Die Projektlaufzeit darf maximal 36 Monate betragen.
Eine detaillierte Darstellung der Einreichkriterien finden Sie im Ausschreibungsleitfaden.
Was brauche ich für eine Einreichung?
Neben der transnationalen Einreichung über das transnationale Einreichsystem ist zudem eine nationale Einreichung notwendig.
In der ersten Stufe benötigten Sie für die nationale Einreichung:
- Online Formular (Kostenplan, Partner,..)im eCall
- das Pre-proposal, so wie es auch transnational eingereicht wurde, als verpflichtenden Anhang
Der transnationale Antrag muss bis spätestens 23. November 2022, 14.00 Uhr MEZ über das transnationale Einreichsystem eingereicht werden, der zusätzlich erforderliche nationale Antrag bis 25. November 2022, 12.00 Uhr MEZ im eCall.
In der zweiten Stufe benötigten Sie für die nationale Einreichung:
- Online Formular (Arbeitsplan, detaillierter Kostenplan, Partner,..)im eCall
- das Full proposal, so wie es auch transnational eingereicht wurde, als verpflichtenden Anhang
Der transnationale Antrag muss bis spätestens 27. März 2023, 14.00 Uhr MESZ über das transnationale Einreichsystem eingereicht werden, der zusätzlich erforderliche nationale Antrag bis 29. März 2023, 12.00 Uhr MESZ im eCall.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Die Evaluierungsergebnisse der ersten Stufe werden im Jänner 2023 vorliegen, die der zweiten Stufe Juni 2023.