Breitband Austria 2030: GigaApp - 1. Ausschreibung 2022 (geschlossen)
Forschung und Technologieentwicklung von Gigabit-Anwendungen im Rahmen von Leuchtturmprojekten
Ausschreibung offen von 23.03.2022 12:00
bis 11.10.2022 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Das Programm Breitband Austria 2030: GigaApp (BBA2030:GA) ergänzt die Infrastrukturförderungen im Rahmen der Initiative Breitband Austria 2030 (BBA2030). Gefördert wird die Entwicklung von Gigabit-Applikationen zur Beschleunigung des Digitalisierungsprozesses in ländlichen Regionen. Das Forschungsprogramm BBA2030:GA des BMF wird von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft FFG abgewickelt. In der 1. Ausschreibung stehen rund 10 Mio. € zur Verfügung.
Wie funktioniert die Einreichung?
Alle Informationen zur Einreichung, zu den förderbaren Kosten, zu den Bewertungskriterien und zum Ablauf der Förderung finden Sie im Ausschreibungsleitfaden Breitband Austria 2030: GigaApp.
Alle notwendigen Formulare und Unterlagen finden Sie im Downloadcenter hier unten auf dieser Seite.
Der Antrag muss in elektronischer Form (eCall) eingereicht werden.
Der Antrag besteht aus den im eCall eingegebenen Stamm- und Projektdaten, der inhaltlichen Projektbeschreibung für Förderungsansuchen, dem Kostenplan und etwaigen Anhängen. Nähere Informationen finden Sie im Leitfaden zur Projekteinreichung.
Der Umfang der Beschreibung wurde deutlich reduziert und auch die Zeichenzahl begrenzt, um den Aufwand der Antragstellung zu reduzieren. Dies soll auch den Gutachtern helfen, alle wichtigen Informationen zu Ihrem Projekt rasch zu finden.
Der Arbeitsplan wurde ebenfalls formalisiert, auch hier ist ein Import möglich. Damit kann bei den später folgenden Berichten der Fortschritt im Projekt recht einfach dargestellt werden.
Bitte beachten Sie:
das Nachreichen oder Ergänzen von einzelnen Teilen des Antragformulars, sowie das Bearbeiten des Antrags nach Absenden des Förderungsansuchens ist nicht möglich!
Die Konsortialführung legt das Projekt an und lädt die Projektpartner ein - um eigene Beiträge hochzuladen. Die Anforderungen an das Konsortium müssen auch bei Projektende noch aufrecht sein.
Ihr Förderansuchen wird nach vier Qualitätskriterien beurteilt:
Qualität des Vorhabens
Eignung der Förderungswerber/Projektbeteiligten
Nutzen und Verwertung
Relevanz des Vorhabens für die Ausschreibung
Hier finden Sie eine Online-Hilfe („Online-Tutorial“) zum eCall.
Hinweis: Die eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status ist für unternehmerisch tätige Vereine, Einzelunternehmen, Start-ups und ausländische Unternehmen notwendig. In der zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich – eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.