bei der FFG
Breitband Hotline: (0)57755-7500
breitband@ffg.at
im Breitbandbüro des BMLRT (Erstberatung):
Telefon: +43 1 71100
breitbandbuero@bmlrt.gv.at
breitbandförderung.at
Alle Informationen zur Einreichung, zu den förderbaren Kosten, zu den Bewertungskriterien und zum Ablauf der Förderung (sowie diese Grafik) finden Sie im Programmleitfaden Breitband Austria 2020 Leerrohr.
Bitte beachten Sie:
ist nicht möglich!
Anträge können durch den Förderungsnehmer oder durch vertretungsbefugte Personen eingereicht werden. Wir behalten uns vor, einen Nachweis für die Vertretungsbefugnis anzufordern. Wenn Sie den Nachweis nicht bringen, kann das Förderungsansuchen aus formalen Gründen abgelehnt werden.
Eine Online-Hilfe („Online-Tutorial“) zum eCall finden Sie unter: https://ecall.ffg.at/Cockpit/Help.aspx.
Eckdaten der 1. Ausschreibung | |
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Budget | 40 Millionen Euro |
Einreichfrist (Ende) | 31. August 2015, 12:00 Uhr Mittag |
Einreichportal | https://ecall.ffg.at |
Erforderliche Einreichdokumente |
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Kontakt für die Einreichung | Breitband Hotline:: (0)57755-7500 Email: breitband@ffg.at |
Verpflichtende Erstberatung & Programmverantwortung |
Breitbandbüro des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) |
Rechtsgrundlage | Sonderrichtlinie des BMLRT |
Anschlussförderung Land Oberösterreich:
Ergänzend zur Bundesförderung des BMLRT bietet das Land Oberösterreich eine Leerverrohrungsförderung für ultraschnelles Breitband-Glasfaser-Internet an. Informationen dazu finden Sie in der Rubrik Forschung und Technologie unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/12855.htm.