Bitte beachten Sie, dass im Dokument "Letter of Commitment des deutschen Konsortialführers" nicht mehr bestätigt werden muss, dass Forschungseinrichtungen maximal 70% Anteil an den förderbaren Projektkosten haben. Die Version 2.0 des verpflichtenden Anhangs ist im Downloadcenter verfügbar.
1. Was wird gefördert?
Im Rahmen dieser Ausschreibung ist die Förderung von österreichischen Projektbeteiligungen in bilateralen F&E-Projekten vorgesehen, deren deutsche Partner im Rahmen des Förderaufrufs "Edge Datenwirtschaft: Data Science Technologien für Edge-Cloud-Szenarien und ihre nachhaltige Anwendung in Edge Data Spaces" vom deutschen BMWK gefördert werden. Die österreichischen Beiträge müssen mindestens einen der folgenden Forschungsgegenständen im Bereich digitaler Technologien adressieren:
- Komplexe Lösungen beherrschen
- Datengetriebene Technologien und Intelligente Systeme
- Vertrauen rechtfertigen
- Interoperabilität gewährleisten
2. Wer wird gefördert?
Einreichberechtigt sind österreichische Organisationen oder Konsortien, bei welchen u.a. folgende Kriterien erfüllt werden:
- Sie liefern einen Beitrag zu einem der Projekte, die in Deutschland zur Antragstellung aufgefordert wurden (dies entspricht der zweiten Stufe des deutschen Förderaufrufs). Die Angabe der österreichischen Beteiligung(en) in den in Deutschland eingereichten Skizzen (erste Stufe des deutschen Förderaufrufs) ist möglich, aber nicht erforderlich.
- Die österreichischen Organisationen dürfen mit keinem der deutschen Konsortialpartner des gleichen Projekts verbunden sein. Österreichische Partnerunternehmen von deutschen Konsortialpartnern innerhalb des gleichen Gesamtprojekts sind einreichberechtigt, müssen aber im Antrag die Zweckmäßigkeit der Kooperation erläutern (siehe Definition von verbundenen Unternehmen bzw. Partnerunternehmen).
3. Wie hoch ist die Förderung?
Für diese Ausschreibung stell das BMK eine Gesamtfördersumme in Höhe von 1,5 Mio. € zur Verfügung. Die Mindestförderhöhe pro österreichischem Projekt (unabhängig davon, ob das Projekt von einer einzelnen österreichischen Organisation oder von einem nationalen Konsortium beantragt wird) beträgt 100.000 €.
4. Was sind die Einreichkriterien?
Die Einreichung erfolgt per e-Call. Weitere Details zu den Einreichkriterien, notwendige Unterlagen und Teilnahmebedingungen (einschl. der Förderquoten), entnehmen Sie dem Instrumentenleitfaden für kooperative F&E-Projekte – Transnational, sowie dem Ausschreibungsleitfaden (siehe Downloadcenter).
5. Wie lautet der Zeitplan?
Der Einreichschluss am 1. Juli 2022. Die Förderentscheidung für österreichische Projektanträge wird bis spätestens September 2022 bekanntgegeben. Der Projektbeginn der ersten bilateralen Projekte ist für den 1. Oktober 2022 geplant; die restlichen bilateralen Projekte sollen am 1. März 2023 starten (siehe weiterführende Informationen zu den in Frage kommenden deutschen Projekten im Downloadcenter).