Daten-Service-Ökosysteme dienen dem Austausch von Informationen zwischen Organisationen. Durch Umsetzung eines digitalen Produktpasses sollen Unternehmen, Behörden und Konsument:innen relevante Produktinformationen entlang der gesamten Wertschöpfungskette erhalten als Voraussetzung für die Wiederverwendung von Materialen und Vermeidung von Abfall.
Als Vorbereitung auf die Einführung des Digitalen Produktpasses soll im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung Evidenz für die Umsetzung erarbeitet und erste konkrete Umsetzungsschritte zum Digitalen Produktpass und dem damit verbundenen Datenökosystem in ausgewählten Use Cases erfolgen.
Was wird gefördert?
Es wird ein Leitprojekt zum Thema „Daten-Service-Ökosystem für den digitalen Produktpass“ gefördert. Im Rahmen dieses Projekts sollen die technischen und organisatorischen Grundlagen für den Digitalen Produktpass in mindestens 2 Anwendungsfällen erarbeitet werden. Es soll eine möglichst breite Umsetzung des Datenaustauschs über die gesamte Wertschöpfungskette gezeigt und fehlende Services sowie neue Geschäftsmodelle identifiziert werden.
Detaillierte Informationen zum Ausschreibungsschwerpunkt finden Sie im Ausschreibungsleitfaden.
Wer wird gefördert?
Es wird ein Konsortium bestehend aus mind. 2 Unternehmen und 1 Forschungseinrichtung aus Österreich gefördert. Im Konsortium zu berücksichtigen sind jene Unternehmen, Forschungseinrichtungen und sonstige Organisationen, die für die Projektdurchführung wesentlich sind. Unternehmen, die Daten bereitstellen, sind verpflichtend, die Einbindung von Serviceanbietern wird als positiv beurteilt.
Bitte beachten Sie folgende Änderung hinsichtlich der Höhe der Fördermittel bei deutschen Partnern (auch im Leitfaden auf S. 9): Optional ist die Teilnahme deutscher Unternehmen und Forschungseinrichtungen möglich, über Möglichkeiten der Förderung kann Sie der DLR-PT beraten.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung durch das BMK beträgt mindestens 2,0 bis maximal 2,9 Millionen Euro.
Bitte beachten Sie folgende Änderung hinsichtlich der Höhe der Fördermittel bei deutschen Partnern (auch im Leitfaden auf S. 9): Optional ist die Beantragung einer Förderung für deutsche Partner möglich. Hierzu berät der DLR-PT.
Was sind die Einreichkriterien?
Voraussetzung für die Einreichung ist ein verpflichtendes Vorgespräch bis zum 11.3.2024.
Details zu den Einreichkriterien entnehmen Sie dem Instrumentenleitfaden für Leitprojekte sowie dem Ausschreibungsleitfaden.
Welche Unterlagen brauche ich für eine Einreichung?
Die Einreichung erfolgt über das eCall-System der FFG. Eingereicht wird eine Online Projektbeschreibung bestehend aus Inhaltlicher Beschreibung, Konsortium, Arbeitsplan sowie Kosten und Finanzierung. Die Antragssprache ist Englisch.
Im Falle der Beteiligung deutscher Projektpartner ist die Eingabe dieser als assoziierte Partner durch die österreichische Konsortialführung erforderlich.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens findet ein verpflichtendes Hearing statt. Der Termin findet voraussichtlich Ende Mai 2024 statt (der genaue Termin wird zeitgerecht bekannt gegeben).
Wann gibt es eine Entscheidung?
Die Förderentscheidung erfolgt voraussichtlich im Juni 2024.