ACHTUNG ÄNDERUNG EINREICHSCHLUSS
Aufgrund der Covid-19 Maßnahmen und der damit einhergehenden Einschränkungen, haben wir uns in Abstimmung mit dem Klima- und Energiefonds dazu entschlossen, die Einreichfrist für die 6. Ausschreibung des Energieforschungsprogramms auf den 16. April 2020 um 12:00 zu verschieben.
Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.
Der Schwerpunkt dieser Ausschreibung liegt auf Digitalisierung.
Als Querschnittsthema der Energieforschung bietet Digitalisierung weitreichende Möglichkeiten für technische Lösungen und ein grundlegend optimiertes Zusammenspiel von Technologien, Wertschöpfungsprozessen, Marktakteuren und KundInnen. Im Fokus stehen digitalisierte Technologien, die eine zeitnahe Umsetzung in marktrelevante Innovationen versprechen. Von besonderer Bedeutung ist die Berücksichtigung des Exportpotenzials der Ergebnisse.
Themenfelder der Ausschreibung:
- Datenerzeugung, -bereitstellung und -auswertung
- Digitalisierung integrierter regionaler Energiesysteme
- Digitalisierung industrieller Energiesysteme
Detaillierte Angaben zu den jeweiligen Programmzielen, den Themenfeldern sowie den individuellen Förderbedingungen und Förderkonditionen der einzelnen Finanzierungsinstrumente finden sie im Ausschreibungsleitfaden sowie in den Leitfäden der jeweiligen Finanzierungsinstrumente (siehe Downloadcenter).
Beratungsgespräche:
Gerne stehen wir Ihnen zu Beratungsgesprächen zur Verfügung. Bitte übermitteln Sie uns zur Vorbereitung eine Projektskizze und verwenden Sie dazu das zur Verfügung stehende Projektskizzen-Formular, zu finden im Downloadcenter.
Weitere Informationen:
Ergänzende Fragen zu den Inhalten der ausgeschriebenen F&E-Dienstleistungen sind ausschließlich bis spätestens 21 Tage vor Ablauf der Einreichfrist schriftlich per E-Mail an energieforschung@ffg.at unter Angabe der Absenderadresse (E-Mail) und Verwendung des verpflichtenden Betreffs „Fragen zu F&E Dienstleistungen“ zu richten. Der Klima- und Energiefonds und die FFG werden die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichfrist beantworten. Die Fragen und Antworten werden auf den Websites von Klima- und Energiefonds und FFG veröffentlicht. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Fragestellung nicht mehr gegeben. Der Klima- und Energiefonds und die FFG geben im Vorfeld keine Stellungnahme zur Bewertung der Einreichungen ab.
Die Projekteinreichung ist ausschließlich elektronisch im eCall bis zum 16. April 2020; 12:00 Uhr möglich.
Eine spätere Einreichung (nach 12:00 Uhr) kann nicht mehr berücksichtigt werden und führt zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren!
Alle Informationen zum eCall finden Sie im detailliertem Tutorial.
Bei der elektronischen Einreichung via eCall sind keinerlei Unterschriftenblätter nachzureichen.