Was wird gefördert?
Im Rahmen der Energieforschungsausschreibung 2023 werden aufbauend auf bisherigen Erfahrungen aus den Forschungsprogrammen des Klima- und Energiefonds sowie aktuellen Entwicklungen folgende spezifische Schwerpunkte ausgeschrieben:
- Energieeffizienz in der Energieumwandlung
- Basistechnologien für die Strom- und Wärmewende
- Negativemissionstechnologien für schwer vermeidbare Emissionen
- Klimawandelanpassung der Energieinfrastruktur
Darüber hinaus wird je eine F&E-Dienstleistung zu folgenden Themen finanziert:
- Carbon Capture and Utilization in Österreich – Gesamtbewertung von Technologiepfaden und Analyse von Potenzialen und Stärkefeldern
- Klimaneutrale Abfallwirtschaft – Die Rolle von CCUS in der Siedlungsabfallverbrennung
Wer wird gefördert?
Die vorliegende Ausschreibung richtet sich an alle Akteurinnen und Akteure, die sich mit Forschungs- und Entwicklungsfragen zu den oben angeführten Ausschreibungsschwerpunkten beschäftigen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Organisationsart, Instrument und Forschungskategorie. Die Details finden Sie im Ausschreibungsleitfaden sowie in den Instrumentenleitfäden.
Was sind die Einreichkriterien?
Die genauen Einreichkriterien entnehmen Sie bitte den Leitfäden.
Für Beratungsgespräche stehen wir gerne zur Verfügung. Bitte übermitteln Sie uns zur Vorbereitung dieses Beratungsgesprächs eine Projektskizze und verwenden Sie dazu dieses Projektskizzen-Formular.
Weitere Informationen:
Ergänzende Fragen zu den Inhalten der ausgeschriebenen F&E-Dienstleistungen sind ausschließlich spätestens bis 20.02.2024 schriftlich per E-Mail an energieforschung@ffg.at unter Angabe der Absenderadresse (E-Mail) und Verwendung des verpflichtenden Betreffs „Fragen zu F&E-Dienstleistungen“ zu richten. Der Klima- und Energiefonds und die FFG werden die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens bis 28.02.2024 beantworten. Die Fragen und Antworten werden auf den Websites von Klima- und Energiefonds und FFG veröffentlicht. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Fragestellung nicht mehr gegeben.
Welche Unterlagen brauche ich für eine Einreichung?
Die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens, die Aufgaben und Kompetenzen des Konsortiums sowie die Projektkosten sind online im eCall einzutragen.
Nutzen Sie unser eCall-Tutorial!
Wann gibt es eine Entscheidung?
Nach Ende der Einreichfrist werden die Projekte in einem einstufigen Juryverfahren von einem unabhängigen Expertengremium evaluiert. Die Förderentscheidung liegt voraussichtlich im Juni 2024 vor.
4. 11. 2023: ONLINE - Informationsveranstaltung zu aktuellen Energiewende-Ausschreibungen
Im Zuge der Informationsveranstaltung werden die Inhalte und Ausschreibungsziele der beiden Förderinitiativen 100%-Erneuerbare-Energie-Reallbore“ und „Energieforschung“ vorgestellt. Zudem werden ein Überblick über die verfügbaren Förderinstrumente und praktische Tipps zur Einreichung und Budgeterstellung gegeben. In einem anschließenden Q&A können offene Fragen zu den Initiativen adressiert werden.
Präsentation