2. Call Zhejiang/China - Austria, Bilateral Research Initiative

Forschungsförderung im Themenfeld Smart Cities
Ausschreibung offen von 15.04.2021 12:00 bis 02.09.2021 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
In der 2. Ausschreibung der bilateralen Forschungsinitiative zwischen Zhejiang (China) und Österreich stellt das BMK 1 Million Euro für kooperative F&E Projekte zur Verfügung. Unternehmen und Forschungseinrichtungen aus Österreich und der chinesischen Provinz Zhejiang können gemeinsame Vorhaben im Themenfeld Smart Cities einreichen.

Die österreichische Einreichfrist der Ausschreibung der bilateralen Forschungsinitiative zwischen Zhejiang (China) und Österreich wird erneut verlängert und endet nun am 02.09.2021, 12:00 Uhr.
Für Einreichberatungen und allgemeine Fragen zur Einreichung stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder via e-Mail zur Verfügung.


Zu folgenden Ausschreibungsschwerpunkten können Projekte eingereicht werden:

  1. ICT for Smart Cities 
  2. Green and sustainable buildings  
  3. Smart energy systems
  4. Smart mobility 

Die Projektkosten der österreichischen Partner werden durch die FFG gefördert. Das Gesamtbudget für die 2. Ausschreibung für österreichische Projektpartner beträgt 1 Million Euro. Es können pro Projekt zwischen EUR 100.000,- bis max. EUR 500.000,- Förderung für österreichische Projektpartner beantragt werden. 
Das transnationale Konsortium besteht aus zumindest einem Unternehmenspartner aus der Provinz Zhejiang und einem Unternehmenspartner aus Österreich. Forschungseinrichtungen können zusätzlich im Konsortium vertreten sein. 

Wichtige Informationen zur Einreichung entnehmen Sie bitte dem Call Fiche (transnationales Ausschreibungsdokument), der Call Guideline (nationales Ausschreibungsdokument) sowie dem Instrumentenleitfaden. Alle Unterlagen zur Einreichung finden Sie im Downloadcenter. 

Die Projekteinreichung ist ausschließlich elektronisch im eCall bis zum 2. September 2021, 12:00 Uhr möglich.

 
Eine spätere Einreichung (nach 12:00 Uhr) kann nicht berücksichtigt werden und führt zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren!

Wichtige Hinweise für die Einreichung:

TIPP: Am 12.05.2021, 9:00 bis 10:00 Uhr, findet dazu ein Webinar statt, bei dem Sie auch die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen. Informationen zur Anmeldung finden Sie auf der Veranstaltungsseite.

  • Österreichische Antragsteller*innen müssen darstellen, welche Kommerzialisierungsmöglichkeiten (von österreichischer Seite) angestrebt werden, und wie das Projekt dazu beiträgt, sich am Markt der Provinz Zhejiang zu positionieren.
  • Chinesische Projektpartner müssen nicht über eCall angelegt werden, sondern werden im Joint Proposal und dem National Proposal Annex berücksichtigt und dort beschrieben.
  • In den Dokumenten wird an mehreren Stellen auf den Ausschreibungsleitfaden verwiesen, damit ist die "Call Guideline" gemeint.
  • Die Arbeitspakete sind im Joint Proposal zu erläutern.

Unterstützung bei Projektpartner-Suche:
Bei der Suche nach Projektpartnern in der Provinz Zhejiang unterstützt Sie gerne unser Team von Tecxport. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Irina Slosar (s. Kontakt). 

Kontakt

Mag. Dr. Anita HIPFINGER
Mag. Dr. Anita HIPFINGER
T 0043577555025

DOWNLOADCENTER

Vorlage für die publizierbare Kurzfassung (DE/EN)

Vorlage Zwischenbericht/Endbericht (EN)

 

Hier finden Sie alle ausschreibungsrelevanten Unterlagen zur bilateralen Ausschreibung 2021 zwischen Österreich und der Provinz Zhejiang, China. 

Leitfäden

Ausschreibungsleitfäden

(neue Versionen 1.2 vom 03.08.2021 aufgrund der Verlängerung der Ausschreibung in Österreich bis 2.9.2021, China: bis 31.8.2021)


Instrumentenleitfäden

 
Kostenleitfaden

 
Antragsformulare

Projektbeschreibung

 
Kostenpläne
Wichtiger Hinweis: Die Kosten werden seit Herbst 2015 ausschließlich via FFG eCall, dem elektronischen Kundenzentrum der FFG, erfasst.
 
Eidesstattliche Erklärung zum KMU Status
Hinweis: Einzelunternehmen, Vereine, Start-ups und ausländische Unternehmen müssen im Zuge der Antragseinreichung eine eidesstattliche Erklärung abgeben. In der von der FFG zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich – eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.

 
Rechtsgrundlage
Diese Ausschreibung basiert auf der Themen-FTI-Richtlinie zur Förderung der wirtschaftlich - technischen Forschung, Technologieentwicklung und Innovation.