FTI-Initiative Kreislaufwirtschaft - 2. Ausschreibung

Einreichung von Kooperativen F&E-Projekten und F&E-Dienstleistungen
Ausschreibung offen von 09.03.2022 12:00 bis 22.06.2022 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Um die Erarbeitung und Umsetzung der Kreislaufwirtschaftsstrategie für Österreich mit den Möglichkeiten der Forschung, Entwicklung und Innovation zu unterstützen, startet das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie eine 2. Ausschreibung im Rahmen der mehrjährigen FTI-Initiative Kreislaufwirtschaft. Für die ausgeschriebenen Förderinstrumente „Kooperative F&E-Projekte“ und „F&E-Dienstleistungen“ stehen in dieser Ausschreibung insgesamt 12 Millionen Euro zur Verfügung.

Was wird gefördert? 

Es werden Kooperative F&E-Projekte gefördert, die die Ausschreibungsschwerpunkte 

  • Innovation für ein kreislauffähiges Wirtschaften
  • Nutzungsintensivierung von Gütern
  • Reststoffe und Recycling 

adressieren und zur Zielerreichung der FTI-Initiative beitragen. 

Darüber hinaus wird eine F&E-Dienstleistung zum Thema „Verortung von Innovationspotenzialen im Bereich Elektro- und Elektronikgeräte“ finanziert.

Was sind die Einreichkriterien bzw. -fristen? 

Kooperative F&E-Projekte müssen das Kooperationserfordernis gemäß Instrumentenleitfaden erfüllen. Die Projektlaufzeit darf maximal 36 Monate betragen und die Förderung liegt zwischen 100.000 bis maximal 2 Mio. Euro. Die Einreichung ist bis 22.06.2022 um 12:00 möglich. 

Was brauche ich für eine Einreichung? 

Die Einreichung erfolgt mittels online Antrag im FFG eCall System. Nach Ende der Einreichfrist werden die Projekte bzw. Angebote in einem einstufigen Juryverfahren bewertet und gereiht. 

Wie hoch ist die Förderung? 

Je nach Organisationsart und –Größe kann die Förderung bei Kooperativen F&E-Projekten bis zu 85% der Projektkosten betragen. Die F&E-Dienstleistung wird bis zu einem Betrag von 60.000 € netto zu 100% gefördert. 

Wer wird gefördert bzw. finanziert?

Es können Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Unternehmen und sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen gefördert bzw. finanziert werden. Die Teilnahme ausländischer Partner ist unter Berücksichtigung der in den Instrumentenleitfäden festgehaltenen Kriterien möglich. 
 

Kontakt

DI Maria BÜRGERMEISTER-MÄHR
DI Maria BÜRGERMEISTER-MÄHR
T 0043577555040

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Ausschreibungsleitfaden

Instrumentenleitfäden

Beratung - Projektskizze

Online- Projektbeschreibung

Die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens und die Aufgaben und Kompetenzen des Konsortiums sind online im eCall einzutragen. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial

Kostenleitfaden

Wichtiger Hinweis zum Kostenplan:

Der Kostenplan ist vollständig im eCall auszufüllen. Das Hochladen von Excel-Listen ist nicht mehr möglich. Ausschlaggebend sind einzig die im eCall gemachten Angaben zum Kostenplan. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial

KMU-Infos

Hinweis: Die eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status ist für unternehmerisch tätige Vereine, Einzelunternehmen, Start-ups und ausländische Unternehmen notwendig. In der zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich – eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.

Rechtsgrundlage

Diese Ausschreibung basiert auf der FFG Missionen Richtlinie

Mustervorlagen für Kooperationen: