IKT der Zukunft 10. Ausschreibung 2021

Ausschreibung zu kooperativen F&E-Projekten und Sondierungen

In dieser Ausschreibung des österreichischen F&E-Förderungsprogramms für Informations- und Kommunikationstechnologie stellt das BMK 7,9 Millionen Euro für kooperative F&E-Projekte und Sondierungen zur Verfügung. Informationen zu einer weiteren Einreichmöglichkeit für Leitprojekte sind abrufbar auf der Ausschreibungswebseite IKT der Zukunft 10. Ausschreibung 2021 - Leitprojekt.

Mit dieser Ausschreibung wird das Ziel „Spitzentechnologien weiterentwickeln“ verfolgt. Der Fokus liegt auf der Weiterentwicklung von Digitalen Technologien oder dem Vorstoß in neue Forschungsthemen im Bereich der Digitalen Technologien, unabhängig von vorgegebenen Anwendungsfeldern. Dazu bedarf es in weiterer Folge flexibler, kooperativ-kreativer Ökosysteme, in denen eine Vielfalt verschiedener Akteure zusammenarbeitet.

Alle wichtigen Informationen zur Einreichung entnehmen Sie dem Ausschreibungsleitfaden sowie den Instrumentenleitfäden. Sie beschreiben die Ziele und Themen der Ausschreibungen. Diese und weitere Dokumente zur Einreichung finden Sie unten im Downloadbereich.

Gesucht sind Förderungsansuchen (F&E-Kooperationsprojekte und Sondierungen) in den vier IKT-Themenfeldern des Programms. Für Informationen zur Einreichmöglichkeit für ein Leitprojekt siehe IKT der Zukunft 10. Ausschreibung 2021 - Leitprojekt

Die Projekteinreichung ist ausschließlich elektronisch im eCall bis zum 14. März 2022, 12:00 Uhr möglich.

Eine spätere Einreichung (nach 12:00 Uhr) wird nicht mehr berücksichtigt und führt zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren!

Downloadbereich

Ausschreibungsleitfaden

Instrumentenleitfäden

Kostenleitfaden

Wichtiger Hinweis zum Kostenplan:

Der Kostenplan ist vollständig im eCall auszufüllen. Das Hochladen von Excel-Listen ist nicht mehr möglich. Ausschlaggebend sind einzig die im eCall gemachten Angaben zum Kostenplan.

Projektbeschreibungen

Mögliche Unterstützung für Datenmanagementplan

Eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status

Hinweis:  Einzelunternehmen, Vereine, Start-ups und ausländische Unternehmen müssen im Zuge der Antragseinreichung eine eidesstattliche Erklärung abgegeben. In der von der FFG zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich - eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.

KERSCHL Peter
DI Dr. Peter KERSCHL
+43 577 555 022 E-Mail senden
Mag. Alexander GLECHNER
+43 577 556 082 E-Mail senden
ECKHART Erwin
Mag. Erwin ECKHART MSc
+43 577 556 095 E-Mail senden

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