Die FFG hat mit den Bundesländern Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Tirol vertragliche Förderungskooperation abgeschlossen. Durch diese Kooperation erhöht sich die Projektfinanzierung bei den regionalen Unternehmen auf bis zu 70 % der förderbaren Projektkosten der Unternehmenspartner. Diese Förderung wird durch erhöhte Darlehen ermöglicht, welche vom jeweiligen Bundesland mitfinanziert sind. Basis der Projekte ist ein gemeinsamer Förderungsvertrag. Für Kooperationen werden Zusatzanreize angeboten, zB KMU-Bonus, Kooperationsbonus, Nachhaltigkeitsbonus, Themenbonus etc., deren Inhalte auf den Unterseiten beschrieben werden. Die weiteren Bundesländer (mit Ausnahme von Wien) arbeiten auf Basis einer Vertraulichkeitsvereinbarung in enger Abstimmung mit der FFG den Anteil einer Landesförderung aus. Eine gesonderte Einreichung für die Gewährung von Landesmitteln ist erforderlich.
Land | Konditionen |
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Niederösterreich | gemeinsame Förderungsabwicklung (Bund und Land) Projektfinanzierung bis zu 70 %, Darlehen-Zuschuss-Modell. Die Mittel für die erhöhte Projektfinanzierung sind für 2024 ausgeschöpft! |
Oberösterreich | gemeinsame Förderungsabwicklung (Bund und Land) Projektfinanzierung bis zu 70 % durch Darlehen bzw. Haftungen, Bonifizierungen in Form von Nachhaltigkeitsbonus, KMU-Bonus, und Kooperationsbonus (Land OÖ) |
Salzburg | gemeinsame Förderungsabwicklung (Bund und Land) Projektfinanzierung bis zu 70 %, Darlehen-Zuschuss-Modell, Bonifizierung in Form von KMU-Bonus, Themenbonus |
Steiermark | gemeinsame Förderungsabwicklung (Bund und Land) Projektfinanzierung bis zu 70 %, Darlehen-Zuschuss-Modell |
Tirol | gemeinsame Förderungsabwicklung (Bund und Land) Projektfinanzierung bis zu 70 %, Darlehen-Zuschuss-Modell |
Burgenland, Kärnten, Vorarlberg |
bestehende Vereinbarungen zu Anhängeförderungen |
Wien | eigene Förderungen |