Praktika für Studentinnen: FAQ für Unternehmen

Inhaltsverzeichnis

1. Wer kann Praktikumsstellen anbieten?  
2. Gibt es eine Höchstgrenze an eingereichten Praktika pro Organisation?  
3. Welche Studentinnen können ein Praktikum für Studentinnen absolvieren?  
4. Welche Vorgaben gibt es für das Beschäftigungsverhältnis?  
5. Welche Vorgaben gibt es zur Betreuung der Praktikantin?  
6. Darf eine Studentin mehrere Praktika absolvieren?  
7. Kann eine Studentin in einem Unternehmen ein Praktikum absolvieren, in dem sie schon beschäftigt ist oder war?  
8. Wann kann das Praktikum stattfinden?  
9. Kann die Studentin während des Semesters weniger arbeiten, dafür in den Ferien mehr?  
10. Was sind die Erwartungen an die Praktikums- und Projektbeschreibung?  
11. Was ist die bedingte Förderungszusage?  
12. Wie funktioniert die Abrechnung bzw. Berichtslegung?  
13. Welche Belege sind bei einer Stichprobenprüfung hochzuladen?  
14. Wann wird die Förderung ausbezahlt?  
15. Wie hoch ist die Förderwahrscheinlichkeit?  
16. Wem kann ich meine Erfahrungen mitteilen?  
17. Ist die Förderung von Praktika für Studentinnen eine De-minimis-Beihilfe?  
18. Wo bekomme ich mehr Informationen?

 

1. Wer kann Praktikumsstellen anbieten?

  • Unternehmen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen
  • mit Standort in Österreich und Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung in Naturwissenschaft oder Technik

Das Praktikum muss in die FTI-Aktivitäten des Unternehmens bzw. der außeruniversitären Forschungseinrichtung eingebettet sein und der Ausbildung der Studentin entsprechen. Die Studentin arbeitet in hochwertigen Teilaufgaben der FTI-Aktivitäten mit.

Gegen das Unternehmen bzw. die außeruniversitäre Forschungseinrichtung ist kein Insolvenzverfahren anhängig.

2. Gibt es eine Höchstgrenze an eingereichten Praktika pro Organisation?

In dieser Ausschreibung können pro Organisation max. 50 Anträge genehmigt werden. Sind Unternehmen bzw. außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit anderen Organisationen verbunden, werden deren Anträge addiert und unterliegen ebenfalls dieser Deckelung (Informationen zur Prüfung von verbundenen Unternehmen bzw. Organisationen).

3. Welche Studentinnen können ein Praktikum für Studentinnen absolvieren?

  • Die Studentin muss während des Praktikums an einer österreichischen Universität bzw. Fachhochschule in einer naturwissenschaftlichen oder technischen Studienrichtung inskribiert sein.
  • Die Studentin muss vor Beginn des Praktikums schon mindestens ein Semester an einer Universität oder Fachhochschule absolviert haben.
  • Eine Beurlaubung der Praktikantin vom Studium ist während des Praktikums nicht zulässig.
  • Das Praktikum kann auch von Studentinnen im Zuge der Erstellung ihrer Abschlussarbeit (z. B. Diplom, Master, Bachelor) absolviert werden.

4. Welche Vorgaben gibt es für das Beschäftigungsverhältnis?

  • Das Bruttomonatsgehalt beträgt mindestens 1.400 Euro. Alle übrigen regelmäßig oder unregelmäßig gewährten Geldzuwendungen (z. B. Sonderzahlungen, Umsatzbeteiligungen, Provisionen, Prämien, Zulagen) sind im Bruttomonatsgehalt von 1.400 Euro nicht enthalten. Diese sind, sofern vorgeschrieben (z. B. lt. Kollektivvertrag), zusätzlich zu leisten.
  • Der frühestmögliche Zeitpunkt für den Start des Praktikums (Beginn des Beschäftigungsverhältnisses der Studentin) ist der Tag, an dem das Förderansuchen eingereicht wird.
  • Die Studentin ist während ihres Praktikums durchgehend mit einem Angestellten-Dienstverhältnis zu beschäftigen (kein Werkvertrag, kein freier Dienstvertrag). Das Beschäftigungsausmaß muss mind. 28,5 Wochenstunden betragen.
  • In den letzten 6 Monaten vor Praktikumsbeginn darf es kein Dienstverhältnis der Praktikantin bei der einreichenden Organisation geben.

5. Welche Vorgaben gibt es zur Betreuung der Praktikantin?

Die Betreuung der Studentin durch eine entsprechend qualifizierte Person (Fachpersonal Naturwissenschaften und Technik oder gleichwertig) ist im Ausmaß von mindestens 28 Personenstunden im ersten Monat und mindestens 14 Personenstunden ab dem zweiten Monat zu gewährleisten.

6. Darf eine Studentin mehrere Praktika absolvieren?

Pro Ausschreibung kann eine Studentin nur ein Praktikum im selben Unternehmen absolvieren. In verschiedenen Unternehmen sind auch mehrere Praktika nacheinander möglich.

7. Kann eine Studentin in einem Unternehmen ein Praktikum absolvieren, in dem sie schon beschäftigt ist oder war?

Eine Beschäftigung vor Beginn des Praktikums im selben Unternehmen muss mindestens sechs Monate zurückliegen.
Beispiel: Das Praktikum beginnt am 17. August. Der 16. Februar des gleichen Jahres ist damit der letzte Tag, an dem die Studentin in der einreichenden Organisation beschäftigt gewesen sein darf.

8. Wann kann das Praktikum stattfinden?

Das Praktikum kann frühestens an jenem Tag beginnen, an dem der Förderungsantrag eingereicht wird.

Praktika der Ausschreibung 2023 können bis spätestens 31.07.2024 (= Ende des förderbaren Zeitraums) stattfinden.

Praktika der Ausschreibung 2024 können bis spätestens 31.07.2025 (= Ende des förderbaren Zeitraums) stattfinden.

9. Kann die Studentin während des Semesters weniger arbeiten, dafür in den Ferien mehr?

Das Beschäftigungsausmaß muss während des gesamten Praktikums mindestens 28,5 Wochenstunden betragen. Das Beschäftigungsausmaß kann auch höher sein. Mit einer Gleitzeitregelung können Sie weitergehende Flexibilität bei den Arbeitszeiten erreichen.

10. Was sind die Erwartungen an die Praktikums- und Projektbeschreibung?

  • Nachvollziehbare Praktikums- und Projektbeschreibung: Führen Sie die konkreten und spezifischen Tätigkeiten an, die die Praktikantin durchführen wird, damit wir erkennen können, dass es sich um ein hochwertiges und förderbares Praktikum im Bereich Forschung und Entwicklung in Technik oder Naturwissenschaften handelt.
  • Bitte konkretisieren Sie auch die Einbettung des Praktikums in die FTI-Aktivitäten des Unternehmens.

11. Was ist die bedingte Förderungszusage?

Nach positiver Evaluierung schickt die FFG eine bedingte Förderungszusage an die Förderwerbenden.   
Durch die Erfüllung der Bedingungen der Förderungszusage kommt ein Vertragsverhältnis zu Stande.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Erfüllung der Kriterien gemäß dem Ausschreibungsleitfaden.
  • Einreichung des Endberichts nach Projektabschluss.

12. Wie funktioniert die Abrechnung bzw. Berichtslegung?

Nach Projektende muss im eCall ein Endbericht gelegt werden. Dafür sind die vorgesehenen Felder vollständig auszufüllen und gegebenenfalls Daten zu korrigieren. Im Falle einer Stichprobenprüfung sind zusätzlich noch Belege als PDF hochzuladen.

13. Welche Belege sind bei einer Stichprobenprüfung hochzuladen?

  • Die Anmeldung der Studentin beim Sozialversicherungsträger.
  • Die Gehaltsabrechnung des letzten Praktikumsmonats oder das Jahreslohnkonto der Studentin. Der Lohnzettel und Beitragsgrundlagennachweis (L16) ist als Beleg nicht zulässig.

14. Wann wird die Förderung ausbezahlt?

Die Förderung wird nach Prüfung des Endberichts ausbezahlt, also nach Abschluss des Praktikums. Die FFG hat während der gesamten Laufzeit des Projekts und insbesondere im Zuge der Endberichtsprüfung die Möglichkeit, die Angaben auf ihre Rechtmäßigkeit und Richtigkeit zu prüfen.

15. Wie hoch ist die Förderwahrscheinlichkeit?

Wenn alle Kriterien laut Ausschreibungsleitfaden erfüllt werden, stehen die Chancen zur Förderung eines Praktikumsplatzes sehr gut.
Da die Nachfrage nach dieser Förderung hoch ist, die Fördermittel aber limitiert sind, empfehlen wir eine möglichst rasche Einreichung, sobald alle erforderlichen Daten verfügbar sind. Es ist möglich, dass die Ausschreibung wegen Mittelausschöpfung vor der jeweils geplanten Frist geschlossen werden muss.

16. Wem kann ich meine Erfahrungen mitteilen?

  • Wir sind an Ihren Erfahrungen interessiert und ersuchen Sie daher, uns im Rahmen der Erstellung des Endberichts Feedback zu geben. Ihre Rückmeldung unterstützt uns in der Verbesserung unseres Förderangebotes. Vielen Dank!
  • Falls Sie besonders positive Erfahrungen gemacht haben, die sich für eine Success Story eignen, freuen wir uns auf Ihre direkte Kontaktaufnahme.

17. Ist die Förderung von Praktika für Studentinnen eine De-minimis-Beihilfe?

Nein. 

18. Wo bekomme ich mehr Informationen?

Hotline: 05 77 55 - 2222  
Email: studentinnenpraktika@ffg.at  
 

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Kontakt

Stefanie RATHUSKY Bakk. phil., MA
Stefanie RATHUSKY Bakk. phil., MA
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