Beispiele sind Verbrauchsmaterialien, Catering, Druck, Grafik und Übersetzungen, Open Access-Veröffentlichungen, Kosten für Prüfzertifikate eines/r Wirtschaftsprüfers/in (Certificate on the Financial Statements, CFS) sowie Lizenz- und Patentgebühren.
Im Unterschied zu Subcontracting handelt es sich dabei um keine Projektaufgaben (engl. „action tasks“; wie in Annex 1 zum Fördervertrag beschrieben), sondern um Waren/Dienstleistungen, die zur Umsetzung von Projektaufgaben durch die Projektteilnehmenden selbst notwendig sind. Beim Ankauf ist der/die Anbietende auszuwählen, der/die das beste Preis-Leistungsverhältnis und/oder den niedrigsten Preis bietet.
Auch eine etwaige interne Verrechnung von Kosten erfolgt in dieser Kostenkategorie.
Bitte beachten Sie, dass Waren/Dienstleistungen, die nach der üblichen Praxis des/r Projektteilnehmenden als indirekte Kosten behandelt werden, in EU-Projekten nicht als direkte Kosten verrechnet werden dürfen.
Nähere Informationen finden Sie ...
- im Annotated Grant Agreement (AGA), Artikel 6.2.D.3.
- in der Aufzeichnung unseres Webinars "Third Parties in Horizon 2020"