Certificate on the Financial Statements (CFS) in Horizon 2020

Erreicht oder übersteigt die beantragte Gesamtförderung pro Projektteilnehmenden/r einen bestimmten Betrag, so muss gemeinsam mit dem Endbericht ein Prüfzertifikat eines/r Wirtschaftsprüfers/in (engl. "Certificate on the Financial Statements (CFS)") eingereicht werden. Die Kosten für ein verpflichtendes CFS sind förderfähig und müssen daher auch vor Projektbeginn in der Antragsphase budgetiert werden.

 

Wann muss ein CFS erstellt werden?

Ein CFS ist für alle Projektteilnehmenden verpflichtend, deren bei der EU-Kommission beantragte Gesamtförderung (d.h. für die gesamte Projektlaufzeit) den Schwellenwert von 325.000 Euro in Form von „tatsächlichen Kosten“ und „unit costs“ (die anhand der üblichen Praxis des/r Projektteilnehmenden berechnet wurden, z.B. Durchschnittspersonalkosten, interne Leistungsverrechnungerreichen oder überschreiten. Die Pauschale für die indirekten Kosten, sonstige „unit costs“ sowie „lump sums“ werden in den Schwellenwert nicht eingerechnet und sind auch nicht im Rahmen des CFS zu prüfen.

In Horizon 2020 ist grundsätzlich ein CFS über die gesamte Projektlaufzeit vorgesehen. Es ist aber auch möglich, je ein CFS pro Berichtsperiode erstellen zu lassen. Die Einreichung und Abrechnung erfolgt in beiden Fällen erst zu Projektende (im Endbericht).

Bitte beachten: Dies gilt auch für etwaige "Linked Third Parties" im Projekt (d.h. sie müssen den Schwellenwert unabhängig von dem/r zu ihnen verbundenen Projektpartner:in prüfen und bei Erreichen bzw. Überschreiten ein eigenes Financial Statement einreichen).

 

Sind die Kosten für ein CFS förderbar?

Die Kosten für ein verpflichtendes CFS (d.h. nur bei Erreichen bzw. Überschreiten des Schwellenwertes) sind in der Kategorie 6.2.D.3 "sonstige Waren und Dienstleistungen" förderbar.
 

Was wird geprüft?

Geprüft wird, ob die abgerechneten tatsächlichen Kosten sowie allfällige „unit costs“ (die anhand der üblichen Praxis des/r Projektteilnehmenden berechnet wurden), die Kriterien des Fördervertrages erfüllen. Die Prüfung erfolgt nach festgelegten Prüfschritten, die im „Model for the Certificate on the Financial Statements“ (Annex 5 des Fördervertrages - siehe Überschrift "Wie läuft die CFS-Erstellung ab?") beschrieben sind.

Kosten, die bereits im Vorfeld durch die EU-Kommission geprüft wurden, sind nicht erneut zu prüfen.
 

Von wem kann ein CFS erstellt werden?

Ein CFS kann von jedem/r Wirtschaftsprüfer:in in Europa erstellt werden. 

Die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen bietet eine Suchfunktion für Österreich.
 

Wie läuft die CFS-Erstellung ab?

Das CFS muss von einem/r Wirtschaftsprüfer:in nach den Vorgaben des „Model for the Certificate on the Financial Statements“ erstellt werden. Dieser Annex 5 besteht aus den „Terms of Reference“ (Muster für den Vertrag zwischen dem/r Projektteilnehmenden und der Wirtschaftsprüfungskanzlei) und dem eigentlichen Muster für den Prüfbericht. Der/Die Wirtschaftsprüfer:in vermerkt allfällige Unregelmäßigkeiten und Fehler in der Projektabrechnung im Prüfbericht. Die Entscheidung über die Konsequenzen von Fehlern liegt immer bei der EU-Kommission.

 

Nähere Informationen finden Sie ...

Kontakt

Mag. Martin BAUMGARTNER
Mag. Martin BAUMGARTNER
T 0043577554008
Mag. Tamara-Katharina MITISKA
Mag. Tamara-Katharina MITISKA
T 0043577554009
Robert WOREL
Robert WOREL
T 0043577554611