+++ Aktueller Hinweis +++
Hier geht es zur Ausschreibung Basisprogramm 2024.
Was wird gefördert?
Es werden Unternehmensprojekte der Experimentellen Entwicklung gefördert. Das Projektziel ist ein funktionierendes Produkt, Verfahren oder eine Dienstleistung - einschließlich digitales Produkt, Verfahren oder Dienstleistung. Förderbar sind alle dem Projekt zurechenbaren Kosten (zB Personalkosten, Kosten für Nutzung von F&E-Infrastruktur, Sach- und Materialkosten, Reisekosten bis hin zu Drittkosten), die direkt, tatsächlich und zusätzlich zum herkömmlichen Betriebsaufwand während des Förderungszeitraums laut Förderungsvertrag entstanden sind. Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen und dem FFG-Kostenleitfaden.
Worum geht es in einem Basisprogramm-Projekt?
- Das angestrebte Ziel muss ein wesentliches Neuheitselement aufweisen, das heißt es darf nicht bloß vorhandene Produkte, Verfahren, Prozess oder Dienstleistung nachahmen oder unwesentlich (zB durch reine "Kosmetik") verbessern.
- Es muss ein Risiko bestehen, dass das Projekt aus technischer Sicht nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann.
- Das Projekt selbst darf nicht bloß eine Idee sein, sondern muss ein genau festgelegtes Ziel und einen detaillierten Arbeitsplan aufweisen, die im Antrag genau dargestellt sind.
- Durch die Förderung sollen Förderungswerbende in die Lage versetzt werden, seine Forschungsaktivität zu erweitern oder zu beschleunigen.
- Die wirtschaftlichen und technischen Vorteile müssen durch ungefähre Kosten- und Nutzenabschätzungen bezifferbar sein.
- Die Projektgröße muss in einer vertretbaren Relation zur Leistungsfähigkeit der Förderungswerbenden stehen.
- Klima- und Umweltrelevanz werden berücksichtigt, sowie auch soziale und ökonomische Nachhaltigkeitsaspekte.
- Auch volkswirtschaftlich und gesellschaftlich relevante Kriterien werden bewertet.
Die Kooperation mit anderen Unternehmen und wissenschaftlichen Partnern (zB Universitätsinstituten, Fachhochschulen etc.) ist nicht verpflichtend, jedoch möglich und kann bonifiziert werden.
Wer wird gefördert?
Die Ausschreibung steht für alle Unternehmens- und Projektgrößen zur Verfügung. Jede natürliche Person bzw. jede Organisation (außerhalb der Bundesverwaltung; Achtung: Privatuniversitäten), die ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gemäß Leitfaden plant, ist eingeladen, im Basisprogramm ein Förderungsansuchen zu stellen.
Die Ausschreibung unterstützt auch Startup-Unternehmen substantiell in ihrer mittelfristigen Liquiditätssituation mit Vorteilen (zB bis zu 70 % Förderung der relevanten Projektkosten, Darlehenstilgung erst 5 Jahre nach Projektende). High Tech-Startups erhalten zudem eine 5%ige-Bonifizierung (5 %) zuerkannt. Eine Einreichung als Basisprogramm-Projekt ist laufend möglich.
Vergebene Darlehen müssen erst 5 Jahre nach Projektende getilgt werden. Bis dahin können die Grundsteine zu einem erfolgreichen Markteintritt gelegt und erste konkrete Umsätze erzielt werden. Vor dem Hintergrund einer insgesamt schwieriger gewordenen Finanzierungssituation ist die Startup-Förderung eine nachhaltige Stütze zur Umsetzung von technisch riskanten und wirtschaftlich interessanten Projekten.
Für Unternehmen in Schwierigkeiten wird auf die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und die Rechtsgrundlagen der FFG verwiesen.
Welche Themenschwerpunkte hat die Ausschreibung?
Mit Projektinhalten aller Technologiefelder und Branchen, aber auch Querschnittsthemen mit Aktualitätswert, können Unternehmen laufend einreichen. Die Antragstellung ist offen für alle Forschungsthemen - ob es sich um traditionelle oder ganz aktuelle Technologiefelder bis hin zu disruptiven/radikalen Innovationen handelt (zB Digitalisierung, Klima, Umwelt, Mobilität, Energie, Kreislaufwirtschaft, Ökotechnologien, Nachhaltigkeit, Dekarbonisierung etc.). Auch die Transformation in Richtung einer nachhaltigen Wirtschaft wird unterstützt - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die insbesondere positive Klima- und Umweltauswirkungen generieren, und/oder soziale oder ökonomische Nachhaltigkeitsziele besonders berücksichtigen.
Für folgende Schwerpunkte stehen Mittel des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft zur Verfügung:
Energiewende
Innovative Lösungen sind gefragt, um eine nachhaltige Reduktion des Energie- und Ressourcenverbrauchs sowie eine umfassende Nutzung erneuerbarer Energieträger zu erreichen. Die Energiewende verlangt umfassende Entwicklungen im Bereich von Gebäuden und urbanen Systemen, bei Energiesystemen und -netzen und in der Dekarbonisierung der Industrie.
Kreislaufwirtschaft
Die Transformation zu einer effizienten, kreislauforientieren und klimaneutralen Wirtschaft und Gesellschaft bedarf neuer technologischer Ansätze und innovativer Geschäftsmodelle sowie der engen Zusammenarbeit von Lösungsanbietern, Unternehmen, Infrastrukturbetreibern und Bedarfsträgern. Oberstes Ziel sind Ressourceneffizienz und die Transformation hin zu einer fossilfreien und kreislauforientierten Gesellschaft.
Mobilitätswende
Um ein nachhaltiges, klimaneutrales und inklusives Mobilitäts- und Transportsystem zu erreichen, sind Innovationen in den raumbasierten Missionsfeldern Städte und Regionen und in den technologiebasierten Missionsfeldern Digitalisierung und Technologie gefragt.
Transformative Unternehmensprojekte
Im bestehenden Förderangebot "Basisprogramm" soll die Transformation der österreichischen Wirtschaft unterstützt werden. Besonders berücksichtigt werden Projekte im Bereich Nachhaltigkeit, insbesondere Vorhaben, die positive Klima- und Umweltauswirkungen generieren, aber auch Projekte zum Ausbau der digitalen Kompetenz, der Stärkung der Krisenresilienz und Erhöhung der Unabhängigkeit, zB im Bereich Lieferketten. Lesen Sie mehr über die Transformationsoffensive der Bundesregierung.
Transformation der Industrie
Disruptive Innovationen
Der Europäische Innovationsrat (European Innovation Council, EIC) befürwortet seit dem Jahr 2021 zudem Innovationen mit disruptiven Auswirkungen. Das Angebot im Basisprogramm zielt darauf ab, gegebenenfalls auch „disruptive Innovationen“ zu ermöglichen. Seit 5.6.2023 gibt es mit Expedition Zukunft ein ganzheitlich neues Förderungsangebot mit drei Ausschreibungen, unterschiedlichen Ausprägungen und Kriterien sowie Einreichfristen.
Wieviel wird gefördert?
Die Förderung beträgt in der Regel 50 % der Projektkosten - bei Startups (bereits in Gründungsphase) bis zu max. 70 %.
Die Finanzierung für ein Basisprogramm-Projekt erfolgt in einem Mix aus Zuschuss und Darlehen (Zinssatz ab 1.1.2024 von 2,5 % p.a., bei großen Projekten auch Haftungen für einen Bankkredit inklusive Kreditkostenzuschuss). In den meisten Bundesländern erfolgt noch eine Aufstockung der Förderung durch Landesmittel.
Wichtige Voraussetzungen sind unter anderem auch die Restfinanzierung des Vorhabens durch das Unternehmen und der Kostennachweis für die projektbezogene Verwendung der Förderungsmittel.
Welche Kombinationsmöglichkeiten auf dem Weg zum Markt gibt es?
Oft ist auch eine Kombination maßgeschneiderter Förderungsangebote sinnvoll, um innovative und wettbewerbsorientierte Aktivitäten bzw. Problemlösungen umzusetzen: Gehen Sie beispielsweise mit Projekt.Start an die Vorbereitung zur Antragstellung für ein Basisprogramm-Projekt und nützen dann optional als KU-Startup ein Markt.Start-Darlehen für die Überleitung Ihrer Produkte oder Dienstleistungen auf den Markt. Das Kleinprojekt ist konzipiert für kleinere Projektvolumen und mit Frontrunner, Microelectronics2Market und Life Sciences werden die Schwerpunkte Klima- und Umweltschutz und Digitalisierung im Gesundheitswesen, Medizinprodukte bis zu Arzneimittelentwicklung verfolgt. Impact Innovation fördert den Einsatz von Innovationsmethoden für die Lösung eines (ungelösten) Problems. Mit Expedition Zukunft begleitet die FFG die Expedition in eine bessere Zukunft, von der Vorbereitung bis zur Skalierung von disruptiven und radikalen Innovationen.
Welche Einreichkriterien und -fristen gelten?
Wesentliche Kriterien für die Förderung sind dabei grundsätzlich der Innovationsgehalt, der technische Schwierigkeitsgrad des Projekts, die wirtschaftlichen Verwertungsaussichten sowie die Perspektive, dass durch das Projekt die Forschungstätigkeit der Förderungswerbenden intensiviert wird.
Die Einreichung ist durch die "laufende Ausschreibung" jederzeit im eCall möglich.
Was brauche ich für eine Einreichung?
Die für die Ausschreibung relevanten Leitfäden stehen als Download zur Verfügung. Die durchgehende Online-Antragstellung (inhaltliche Projektbeschreibung und Kostenerfassung) ist direkt im eCall zu erfassen.
Sobald die Gesellschaft im Firmenbuch eingetragen ist, können Sie uns über den Button "Änderung der Organisationsdaten bekanntgeben" die Daten Ihres eingetragenen Unternehmens bekannt geben.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Es wird in sieben Sitzungen pro Jahr über Förderungen entschieden.
Wer entscheidet über eine Förderung?
Die Bewertung bzw. Evaluierung der Projekte erfolgt durch Expertinnen und Experten der FFG. Die abschließende Gesamtbewertung hinsichtlich aller Kriterien erfolgt durch einen Beirat Basisprogramme.
Wie erfolgt die weitere Förderungsabwicklung?
Nach einer positiven Förderungsentscheidung bekommen Förderungsnehmende den Förderungsvertrag in Form einer "Datenansicht" im eCall zur Durchsicht. Die drei Schritte zum Förderungsgeld sind:
- Kontrolle und Freigabe der Eckdaten vor Vertragserstellung direkt im eCall
- Zustellung der Verträge elektronisch signiert und digital
- Digitale Signatur des Förderungsvertrages auch durch Förderungsnehmende
Bei einer negativen Förderungsentscheidung erhalten Förderungswerbende ein Begründungsschreiben über den eCall zugestellt.
Vom Antrag bis zum Projektabschluss (sind alle relevanten Dokumente im eCall (zB Förderungsvertrag, Hinweis zur Erfüllung von Berichtspflichten) jederzeit digital abrufbar.
Wann und wie erfolgt die Förderungsauszahlung, welche Berichtspflichten gibt es?
Die erste Rate – in der Regel 50 % der bewilligten Förderungssumme – wird nach Unterzeichnung des Förderungsvertrages ausbezahlt. Auszahlungen können an eine Auflagenerfüllung (entweder vor Vertrag oder vor der Auszahlung einer 1. Rate) geknüpft sein. Sie hängen auch mit Berichtspflichten zum Projektfortschritt zusammen (zumeist bei 2. Rate und Schlussrate bei Projektabschluss).
Wie werden Projektfortsetzungen behandelt (mehrjährige Projekte)?
In den meisten Ausschreibungen der Basisprogramme werden Projekte grundsätzlich nur in Jahresschritten gefördert. Förderungsverträge laufen daher in der Regel nur ein Jahr (nicht identisch mit dem Kalenderjahr).
Bei längerer Projektdauer sind jeweils Fortsetzungsanträge einzureichen. Details zur Fortsetzung sind im Instrumentenleitfaden "Unternehmensprojekte Experimentelle Entwicklung" bzw. "Unternehmensprojekte Industrielle Forschung" jeweils unter Kapitel 3.2 beschrieben. Reichen Sie den Fortsetzungsantrag fristgerecht vor Abschluss des vorangegangenen Förderungszeitraumes ein und begründen Sie Abweichungen (zB ungeplante Fortsetzung).
Bei Projekten, die laut Ausschreibungsleitfaden mehr als 18 Monate gefördert werden, ist eine Detailplanung des Gesamtprojektes nötig. Dies gilt zB für Frontrunner-Förderungen.
Ausschreibungsunterlagen (Archiv-Versionen)
Archiv-Versionen finden Sie weiterhin unter Rechtsgrundlagen bzw. unter Ausschreibungsdokumente der Basisprogramme.