Energieforschung - Das Programm

Das Forschungs- und Technologieprogramm „Energieforschung“ trägt zur Bereitstellung sicherer, nachhaltiger und leistbarer Energie bei.

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und der Klima- und Energiefonds haben sich das Ziel gesetzt, gemeinsam ein breites Spektrum an Lösungen für die grüne Transformation zu entwickeln: Energieinnovationen aus Österreich, die den Markt in Österreich und den Exportmarkt bedienen und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Programmziele

Ziel 1: Innovationsbeschleunigung und Beitrag zu den großen gesellschaftlichen Herausforderungen: Klimaschutz, Klimawandelanpassung, wirtschaftliche Entwicklung und Wohlstand, sozialer Zusammenhalt, Sicherheit und demografischer Wandel
 
Ziel 2: Schlüsseltechnologien für die Energiewende hervorbringen und einen Beitrag zu Technologiesouveränität und Technologieführerschaft Österreichs leisten
 
Ziel 3: Einbindung und aktive Teilnahme der Nutzer:innen und Anwender:innen

Das Wichtigste in Kürze

Programmeigentümer/ Geldgeber Klima und Energiefonds BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Thema
Projektart
Finanzierung
National
Einreichung
Einreichung nach Ausschreibungs-Prinzip
Zielgruppe Das Energieforschungsprogramm richtet sich an sämtliche Unternehmen sowie Akteure aus der universitären und außeruniversitären Forschung, Fachhochschulen, Höhere Technische Lehranstalten mit Sitz in Österreich. Die Teilnahme ausländischer Partner ist möglich und erwünscht. Weitere Informationen und allfällige Einschränkungen finden Sie in den jeweiligen Instrumentenleitfäden.
Auswahl durch Internationale Expert*innen
Was wird gefördert Gefördert werden: Kooperative Projekte und Leitprojekte der industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung, Sondierungen (Vorstudie für ein F&E Projekt), Projekte der Orientierten Grundlagenforschung und F&E Dienstleistungen
Min. / max. Förderung 0 / entsprechend dem Instrument zu berücksichtigen / keine Obergrenze
Welche Kosten werden gefördert? Förderbar sind Personalkosten, Forschungsinfrastruktur, Sach- und Materialkosten, Reisekosten und Drittkosten, gemäß dem Kostenleitfaden.
Min. / max. Laufzeit 0 - 48 Monate
Verfügbarkeit von 30.04.2024 - laufend

Kontakt

DI Gertrud AICHBERGER
DI Gertrud AICHBERGER
T 0043577555043

M 004366488415892
DI Manuel BINDER MSc
DI Manuel BINDER MSc
T 0043577555041
Ing. Vukasin KLEPIC MSc
Ing. Vukasin KLEPIC MSc
T 0043577555052