Innovationspartnerschaft
Details
IP | Innovationspartnerschaft
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Kurzbeschreibung | Innovationspartnerschaften im Allgemeinen sind besondere Vergabeverfahren zur Entwicklung und dem anschließenden Erwerb innovativer Produkte und Dienstleistungen, wenn der bestehende Bedarf nicht durch bereits am Markt verfügbare Lösungen befriedigt werden kann. Der:Die öffentliche Auftraggeber:in kann nunmehr Produkte, Bau- oder Dienstleistungen maßgeschneidert entwickeln lassen und im Anschluss direkt von dem:der Entwickler:in erwerben. Die FFG erbringt konkrete Beratungs –und Unterstützungsleistungen im Bereich der Ausschreibungsphase und auch während der F&E-Phase der F&E Innovationspartnerschaft: Die FFG ermöglicht, ein Letztangebot im Vergabeverfahren gleich als Förderantrag heranzuziehen und F&E-Kosten durch bestehende FFG-Förderinstrumente zu fördern. Die FFG unterstützt den/die öffentliche:n Auftraggeber:in durch ihre Innovationsexpertise und Erfahrung mit Innovationspartnerschaften bei der Durchführung des Vergabeverfahrens. Die FFG übernimmt für den/die öffentliche:n Auftraggeber:in in der F&E Phase das Projektmonitoring des Innovationspartnerschaftsprojektes. Die FFG fördert die förderbaren Kosten des Innovationspartners und reduziert dadurch das Risiko von frustrierten Aufwendungen der öffentlichen Auftraggeberin bzw. des öffentlichen Auftraggebers. |
Laufzeit der Vorhaben | unterschiedlich je nach Ausschreibung |
Höhe der Förderung | unterschiedlich je nach Ausschreibung |
Finanzierungsart | Zuschuss |
Förderquoten in % der Projektkosten | abhängig vom jeweils herangezogenen bestehenden Förderinstrument (Einzelprojekte bzw kooperative F&E Projekte) |
Wer ist förderbar | Unternehmen jeder Rechtsform, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Universitäten Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen |
Einreichmöglichkeit | Vergaberechtliche Ausschreibung einer F&E Innovationspartnerschaft |
Adressierte Ziele | Förderung der Beschaffung innovativer Leistungen durch öffentliche Auftraggeber |