Horizon Europe: Europäische Partnerschaften

Europäische Partnerschaften sind Kooperationsmechanismen zwischen der Europäischen Kommission, EU-Ländern, dem Privatsektor und anderen Interessengruppen. Ziel ist es, durch konzertierte Forschungs- und Innovationsbemühungen globale Herausforderungen zu bewältigen und die zeitgemäße Weiterentwicklung der Industrie voranzutreiben.

Europäische Partnerschaften bieten Instrumente, um Forschung, Technologie und Innovation eng mit den politischen Bedürfnissen zu verknüpfen und Synergien mit nationalen und regionalen Programmen zu entwickeln. Als solche sind sie Initiativen, welche die „Ziele für nachhaltige Entwicklung“ der Vereinten Nationen (UN Sustainable Development Goals, SDGs) und deren globale Herausforderungen verfolgen und in konkreten Roadmaps und Aktivitäten umsetzen. Die Europäischen Partnerschaften bringen Innovationsakteure unterschiedlichster Ausrichtungen zusammen, um gemeinsam Forschung in sozioökonomische Ergebnisse umzuwandeln.

Die Themenauswahl

Europäische Partnerschaften werden nur in solchen Fällen geschlossen, in denen sie die Ziele von Horizon Europe wirksamer erreichen, als dies durch andere Aktivitäten des Rahmenprogramms passieren kann. Sie müssen auf Faktoren aufbauen wie europäischer Mehrwert, Transparenz, Offenheit, Wirkung, Hebelwirkung, langfristiges finanzielles Engagement aller Beteiligten und sollen als Ergänzung zu europäischen, nationalen und regionalen Initiativen dienen. In einem gemeinsamen strategischen Planungsprozess wurden 49 Partnerschaftsvorschläge anerkannt. Diese sind im Horizon Europe Strategic Plan 2021-2024 nachzulesen. 

Am 20. März 2024 hat die Europäische Kommission den 2. Strategischen Plan für Horizon Europe für die Jahre 2025-2027 veröffentlicht. Der Strategische Plan bildet die Grundlage für Investitionen der EU in Forschung und Innovation für die nächsten drei Jahre. Im Mittelpunkt stehen: Übergang zu einer grünen Wirtschaft; Digitaler Wandel sowie Investitionen in ein widerstandsfähigeres, wettbewerbsfähigeres, inklusiveres und demokratischeres Europa.
Neun neue ko-programmierte und ko-finanzierte Europäische Partnerschaften werden darin identifiziert: Gesundheit des Gehirns, Wälder und Forstwirtschaft für eine nachhaltige Zukunft, Innovative Werkstoffe für die EU, Rohstoffe für den ökologischen und digitalen Wandel, Resilientes Kulturerbe, Soziale Transformationen und Wandel, Solar-Photovoltaiken, Textilien der Zukunft und virtuelle Welten.

Umsetzung und Finanzierung

Horizon Europe ist das Hauptprogramm zur Umsetzung der Partnerschaften. Die (finanzielle) Beteiligung der Mitgliedsstaaten und der Industrie ist dabei von großer Bedeutung. Ungefähr 25 % des „Horizon Europe“-Haushalts und bis zu 50 % des Budgets der Programmsäule II („Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“) können in Partnerschaftsinitiativen fließen.

Es wird drei Arten von europäischen Partnerschaften geben:

  1. Kofinanzierte Partnerschaften
    basieren auf einem gemeinsamen Programm, das von den Partnern vereinbart und umgesetzt wird. Die Partner müssen sich zu Finanz- oder Sachleistungen verpflichten.
    Kofinanzierte Partnerschaften mit einer (mehr oder weniger zentralisierten) Mischung aus EU- und nationalen öffentlichen und/oder anderen F&I-Finanzierungsquellen (ERA-NETs, EJP, FET Flagships-Modell in Horizon 2020).
    An kofinanzierten Partnerschaften sind EU-Länder beteiligt, wobei Forschungsförderer und andere öffentliche Stellen im Mittelpunkt des Konsortiums stehen. Sie erarbeiten gemeinsame Forschungsagenden und setzen diese mit gemeinsamen Ausschreibungen und gemeinsamen zusätzlichen Aktivitäten um.
  2. Institutionalisierte Partnerschaften (basierend auf Art. 185 oder 187 AEUV, und EIT-Verordnung für KICs)
    Bei Vorhaben mit langfristiger Dimension und dem Bedarf an hoher Integration. Diese Partnerschaften werden auf Basis eines Rechtsaktes umgesetzt.
    Institutionalisierte Partnerschaften werden nur dann umgesetzt, wenn andere Teile des Programms Horizon Europe, einschließlich anderer Formen von Europäischen Partnerschaften (kofinanziert oder ko-programmiert), die Ziele nicht erreichen oder die erforderlichen erwarteten Auswirkungen nicht erzeugen können. Die Vorbereitung solcher Institutionalisierten Partnerschaften erfordert eine neue EU-Gesetzgebung und die Einrichtung spezifischer rechtlicher Strukturen (Fördereinrichtungen) auf der Grundlage von Artikel 185 und 187 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV). Daher müssen alle Institutionalisierten Partnerschaften vor der Ausarbeitung der Gesetzesvorschläge mit einer Folgenabschätzung begründet werden.
    Die EIT-Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KICs) sind ebenfalls institutionalisierte Partnerschaften. EIT-KICs zielen darauf ab, Qualifikationsdefizite zu beheben und wurden bereits im Rahmen von Horizon 2020 eingerichtet. Wichtige Partner in EIT-KICs sind Hochschuleinrichtungen, Forschungsorganisationen, Unternehmen und andere Interessengruppen.
  3. Koprogrammierte Partnerschaften
    basieren auf Absichtserklärungen oder vertraglichen Vereinbarungen und werden über die Arbeitsprogramme von Horizon Europe umgesetzt.
    Ko-programmierte Partnerschaften zwischen der EU, Mitgliedstaaten/assoziierten Ländern und/oder anderen Stakeholdern, basierend auf Memoranda of Understanding oder vertraglichen Vereinbarungen mit Partnern (cPPP-Modell in Horizon 2020). Ko-programmierte Partnerschaften erarbeiten gemeinsame Forschungsagenden, die durch Ausschreibungen in den Horizon Europe Arbeitsprogrammen umgesetzt werden.

Weiterführende Informationen zu einzelnen Partnerschaftsinitiativen sind thematisch folgenden Clustern von Horizon Europe zugeordnet:

Zusätzlich werden acht weitere Partnerschaften in der Säule 3 von Horizon Europe im Rahmen des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) betreut. Diese sogenannten „Wissens- und Innovationsgemeinschaften“ bzw. „Knowledge and Innovation Communities“ (KIC) widmen sich globalen Herausforderungen vom Klimawandel über nachhaltige Energie bis hin zu gesundem Leben und Ernährung.

Ergänzend gibt es auch noch laufende Initiativen, die während Horizon 2020 gestartet wurden. Dazu gehören u.a. die Joint Programming Initiativen (JPI). Die gemeinsame Programmplanung (JP) ist ein strukturierter und strategischer Prozess, bei dem sich die Mitgliedstaaten in einem partnerschaftlichen Ansatz auf gemeinsame Visionen und strategische Forschungs- und Innovationsagenden (SRIA) einigen, um wichtige gesellschaftliche Herausforderungen anzugehen.

Zu den folgenden vier laufenden Joint Programming Initiativen führt die FFG nationale Ausschreibungen im Rahmen des Programms MissionERA durch und berät gerne bei der Einreichung:

 

Leistungen der FFG

Die Leistungen der FFG gliedern sich nach dem Partnerschaftsmodell. Ko-programmierte Partnerschaften werden in den Arbeitsprogrammen ausgeschrieben (mit Ausnahme der Partnerschaft zu Space) und werden von der FFG im Rahmen der Horizon Europe Cluster-Calls mitbetreut. Wir informieren und beraten Sie zur Antragstellung und Einreichung sowie zu rechtlichen und finanziellen Fragen.

Ko-finanzierte Partnerschaften werden teilweise von der FFG und teilweise durch andere Stellen betreut. Wir weisen Sie auf Ausschreibungen hin und verbinden Sie mit den entsprechenden Abwicklungsstellen. Auch unterstützen wir Sie bei rechtlichen und finanziellen Fragen.

Für jene institutionelle Partnerschaften, die in Verbindung mit einem nationalen Programm abgewickelt werden, stellen wir Ihnen gerne Informationen zur Verfügung und verbinden Sie mit der entsprechenden Abwicklungsstelle. 

 

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Dr. Mag. Lutz Peter FRÖHLICH MBA
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