Spannende Praxiseinblicke in Forschung, Technologie und Innovation (FTI)
Inhaltsverzeichnis
1. Praktika für Studentinnen im Überblick
2. Was bringt mir dieses Praktikum?
3. Wer kann Praktikumsstellen anbieten?
4. Wo und wie kann ich mich für ein Praktikum bewerben?
5. Wann kann das Praktikum stattfinden?
6. Welche Voraussetzungen muss mein Studium erfüllen?
7. Wie prüfe ich, ob meine Studienrichtung für ein Praktikum für Studentinnen zugelassen ist?
8. Darf ich mehrere Praktika absolvieren?
9. Kann ich in einem Unternehmen ein Praktikum absolvieren, in dem ich schon beschäftigt bin oder war?
10. Wie sicher ist es, dass mein Praktikum gefördert wird?
11. Wie viel verdiene ich bei diesem Praktikum?
12. Kann ich während des Semesters weniger arbeiten, dafür in den Ferien mehr?
13. Ich habe keine österreichische Staatsbürgerschaft. Kann ich ein Praktikum für Studentinnen absolvieren?
14. Ich studiere in Österreich und möchte ein Auslandspraktikum machen oder ich studiere außerhalb Österreichs und möchte ein Praktikum in Österreich machen. Gibt es dafür eine Förderung?
15. Wem kann ich meine Erfahrungen mitteilen?
16. Wo erhalte ich mehr Informationen?
1. Praktika für Studentinnen im Überblick
- Hochwertige Praktikumsplätze für weibliche Studierende naturwissenschaftlicher und technischer Studienrichtungen
- Praktikumsanbieter: Unternehmen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Österreich
- Praktikumsumfang: 1 bis 6 Monate, mindestens 28,5 Wochenstunden
-
Bruttomonatsgehalt von mindestens 1.400 Euro
-
Angestellten-Dienstverhältnis (kein Werkvertrag, kein freier Dienstvertrag)
-
Betreuung durch qualifizierte Beschäftigte des Unternehmens
2. Was bringt mir dieses Praktikum?
- Mitarbeit an Forschungs- und Innovationsthemen
- Know-how aus der Praxis und Erwerb von Schlüsselqualifikationen
- Kontakte knüpfen für zukünftige Jobs
3. Wer kann Praktikumsstellen anbieten?
- Unternehmen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen
- mit Standort in Österreich
- mit Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung in Naturwissenschaft oder Technik
Das Praktikum muss in die FTI-Aktivitäten der Organisation eingebettet sein und der Ausbildung der Studentin entsprechen. Als Praktikantin arbeiten Sie an hochwertigen Teilaufgaben der FTI-Aktivitäten mit.
4. Wo und wie kann ich mich für ein Praktikum bewerben?
- Sie bewerben sich bei einer passenden Organisation Ihrer Wahl aktiv als Praktikantin.
- Falls die Organisation das Förderangebot Praktika für Studentinnen noch nicht kennt, weisen Sie diese bei der Bewerbung auf die Möglichkeit einer Förderung hin. Den Infolink für Unternehmen finden Sie auf der FFG-Website.
- Wenn die notwendigen Kriterien erfüllt sind, kann das Unternehmen einen Antrag auf Förderung des Praktikums bei der FFG einreichen. Dafür ist ein kurzer, einfacher Online Antrag ausreichend. Achtung: Die Antragstellung erfolgt immer durch das Unternehmen, nicht durch die Studentin!
5. Wann kann das Praktikum stattfinden?
Das Praktikum kann frühestens an jenem Tag beginnen, an dem der Förderantrag eingereicht wird.
Praktika in der Ausschreibung 2023 können bis spätestens 31.07.2024 (= letztmöglicher Praktikumstag) stattfinden.
Praktika in der Ausschreibung 2024 können bis spätestens 31.07.2025 (= letztmöglicher Praktikumstag) stattfinden.
6. Welche Voraussetzungen muss mein Studium erfüllen?
- Während des Praktikums müssen Sie an einer österreichischen Universität bzw. Fachhochschule in einer naturwissenschaftlichen oder technischen Studienrichtung gemeldet (inskribiert) sein.
- Sie müssen vor Beginn des Praktikums schon mindestens ein Semester an einer Universität oder Fachhochschule absolviert haben.
- Eine Beurlaubung vom Studium ist während des Praktikums nicht zulässig.
- Das Praktikum kann auch im Zuge der Erstellung einer Abschlussarbeit (z. B. Diplom, Master, Bachelor) absolviert werden.
7. Wie prüfe ich, ob meine Studienrichtung für ein Praktikum für Studentinnen zugelassen ist?
Studentinnen naturwissenschaftlicher und technischer Studienrichtungen können ein Praktikum absolvieren. Das sind grundsätzlich
- alle Studienrichtungen an Universitäten nach der Österreichischen Systematik der Wissenschaftszweige der Statistik Austria in den Bereichen Naturwissenschaften, Technische Wissenschaften und Agrarwissenschaften, Veterinärmedizin
- alle Studienrichtungen an Fachhochschulen, die laut dem Index im aktuellen FH-Guide den Themen Life Sciences bzw. Technik zugeordnet sind. Bitte beachten Sie, dass die Zuordnung anhand des FH-Guides und nicht der Website erfolgt.
- alle Studienrichtungen, die bei den oben genannten Themen nicht enthalten sind und lt. Studienplan naturwissenschaftliche oder technische Inhalte in einem wesentlichen Ausmaß vermitteln.
Tipp: Bei Unsicherheiten können Sie sich bei uns erkundigen, ob Ihre Studienrichtung den Kriterien entspricht.
8. Darf ich mehrere Praktika absolvieren?
Wenn Sie in einer Ausschreibung mehrere Praktika absolvieren möchten, müssen Sie die Praktika bei verschiedenen Organisationen machen. Im selben Unternehmen ist jeweils nur ein Praktikum pro Ausschreibung möglich.
9. Kann ich in einem Unternehmen ein Praktikum absolvieren, in dem ich schon beschäftigt bin oder war?
Eine Beschäftigung im selben Unternehmen muss mindestens sechs Monate vor Beginn des Praktikums zurückliegen. Beispiel: Das Praktikum beginnt am 17. August. Der 16. Februar des gleichen Jahres ist damit der letzte Tag, an dem Sie in der einreichenden Organisation beschäftigt sein dürfen.
Das Unternehmen bzw. die außeruniversitäre Forschungseinrichtung muss sicherstellen, dass das Förderansuchen spätestens am Tag des Praktikumsbeginns eingereicht wird.
10. Wie sicher ist es, dass mein Praktikum gefördert wird?
Wenn alle Kriterien laut Ausschreibungsleitfaden erfüllt werden, stehen die Chancen zur Förderung eines Praktikums sehr gut. Die Verantwortung für die Erfüllung der Kriterien liegt bei der Organisation, die das Praktikum zur Förderung einreicht. Da die Nachfrage nach dieser Förderung hoch ist und die Fördermittel limitiert sind, empfehlen wir eine möglichst rasche Einreichung. Es ist möglich, dass die Ausschreibung wegen Mittelausschöpfung vor der jeweils geplanten Frist geschlossen werden muss.
11. Wie viel verdiene ich bei diesem Praktikum?
Das Bruttomonatsgehalt beträgt mindestens 1.400 Euro. Alle übrigen regelmäßig oder unregelmäßig gewährten Geldzuwendungen (z. B. Sonderzahlungen, Umsatzbeteiligungen, Provisionen, Prämien, Zulagen) sind im Bruttomonatsgehalt von 1.400 Euro nicht enthalten. Diese sind, sofern vorgeschrieben (z. B. lt. Kollektivvertrag), von der Organisation zusätzlich zu leisten. Über die Arbeitnehmer:innenveranlagung kann im Normalfall am Jahresende ein Teil der Steuerleistung rückgeholt werden (genauere Informationen auf der Website finanzonline.at).
12. Kann ich während des Semesters weniger arbeiten, dafür in den Ferien mehr?
Das Beschäftigungsausmaß muss während des gesamten Praktikums mindestens 28,5 Wochenstunden betragen. Das Beschäftigungsausmaß kann auch höher sein. Mit einer Gleitzeitregelung können Sie weitergehende Flexibilität bei den Arbeitszeiten erreichen.
13. Ich habe keine österreichische Staatsbürgerschaft. Kann ich ein Praktikum für Studentinnen absolvieren?
Grundsätzlich ja. Ausschlaggebend ist ein naturwissenschaftliches oder technisches Studium an einer österreichischen Universität oder Fachhochschule. Bitte prüfen Sie, ob Sie eine Arbeitsgenehmigung erhalten können. Informationen dazu finden Sie z. B. auf den Infoseiten des OeAD.
14. Ich studiere in Österreich und möchte ein Auslandspraktikum machen oder ich studiere außerhalb Österreichs und möchte ein Praktikum in Österreich machen. Gibt es dafür eine Förderung?
Im Rahmen der Praktika für Studentinnen können solche Praktika nicht gefördert werden. Es gibt aber andere Möglichkeiten:
Folgende Programme für internationale Praktika sind uns bekannt:
AIESEC
Erasmus+
IAESTE
Internationale Mobilitätsprogramme
Hier können Sie generell nach Förderungen suchen:
Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung
Hier können Sie nach Jobs und Praktika in der Forschung suchen:
Das internationale Karriereportal für Forschende
15. Wem kann ich meine Erfahrungen mitteilen?
- Alle Praktikantinnen erhalten einen Feedback Fragebogen per Email zugesendet. Wir sind an Ihren Erfahrungen interessiert und ersuchen Sie daher, diesen online auszufüllen. Ihre Rückmeldung unterstützt uns bei der laufenden Verbesserung des Förderangebotes. Ihre Daten werden selbstverständlich anonym und vertraulich behandelt. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
- Manchmal kommt es in einem Beschäftigungsverhältnis zu Schwierigkeiten. Sie können jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen oder sich je nach Problemlage an folgende Organisationen wenden:
- Arbeiterkammer: z. B. bei arbeitsrechtlichen Fragen
- Gleichbehandlungsanwaltschaft: z. B. bei Diskriminierung in Form von sexueller Belästigung
- Falls Sie weitere Rückmeldungen oder Anliegen haben, können Sie uns gerne direkt kontaktieren.
16. Wo erhalte ich mehr Informationen?
Hotline: 05 77 55 - 2222
Email: studentinnenpraktika@ffg.at