Was wird finanziert?
Im Rahmen der IEA Ausschreibung 2024 stehen ca. 3,8 Mio. EUR zur Verfügung. Die konkreten Aktivitäten in den jeweiligen IEA Technologieprogrammen (TCPs) erfolgen im Rahmen von Task- bzw. Annex-Projekten. Es können ausschließlich Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen eingereicht werden, um die Teilnahme an diesen Projekten zu ermöglichen.
Pro Task-/Annex-Beteiligung erhält maximal ein Angebot den Zuschlag.
Ausgeschrieben sind im Jahr 2024 die Beteiligungen an folgenden IEA Technologieprogrammen (TCPs):
- Bioenergie (Bioenergy TCP)
- Dekarbonisierung in Städten und Gemeinden (Cities TCP)
- Energieeffiziente Endverbrauchsgeräte (4E TCP)
- Fernwärme und -Kälte (DHC TCP)
- Fortschrittliche Brennstoffzellen (AFC TCP)
- Fortschrittliche Motorkraftstoffe (AMF TCP)
- Hybrid- und Elektrofahrzeuge (HEV TCP)
- Industrielle Energietechnologien und -systeme (IETS TCP)
- International Smart Grid Action Network (ISGAN TCP)
- Nutzer:innen-zentrierte Energiesysteme (UsersTCP)
- Photovoltaik (PVPS TCP)
- Solares Heizen und Kühlen (SHC TCP)
- Wärmepumpentechnologien (HPT TCP)
- Windenergiesysteme (Wind TCP)
Wer ist teilnahmeberechtigt?
Zielgruppen sind Unternehmen, Forschungseinrichtungen und weitere Akteure, die im Energiebereich nach den Schwerpunkten der IEA tätig sind.
Wie hoch ist die Finanzierung?
Sowohl die maximalen Projektkosten als auch die Projektdauer der jeweiligen ausgeschriebenen Beteiligung sind im IEA Ausschreibungsleitfaden 2024 festgelegt.
Die mit dem Angebot vorgelegten und akzeptierten Kosten werden im Vertrag über F&E Dienstleistungen mit einem maximalen Leistungsentgelt und Verrechnung nach tatsächlichem Aufwand festgelegt.
Was sind die Einreichkriterien?
Alle inhaltlichen Anforderungen und Einreichkriterien finden Sie im IEA Ausschreibungsleitfaden 2024.
Die formalen Einreichkriterien entnehmen Sie bitte dem Instrumentenleitfaden für F&E Dienstleistungen (Version 5.0). Dieser enthält die Anforderungen, Finanzierungskonditionen und Abläufe für die Einreichung gemäß Ausnahmetatbestand § 9 Z 12 Bundesvergabegesetz 2018 und ist integraler Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung.
Was brauche ich für eine Einreichung?
Nähere Details zur Einreichung und zu den notwendigen Einreichunterlagen finden Sie im IEA Ausschreibungsleitfaden 2024 sowie im Instrumentenleitfaden für F&E Dienstleistungen.
Formal- und Vertragsfragen:
- sind ausschließlich schriftlich per E-Mail bis spätestens 01.07.2024, 12:00 zu richten an: iea@ffg.at
- dürfen sich auf alle Ausschreibungsteile beziehen und können um Aufklärung ersuchen.
- werden gesammelt, anonymisiert und bis 08.07.2024 beantwortet. Alle Antworten stehen im Downloadcenter ab 08.07.2024 als PDF zur Verfügung.
Die Einreichung erfolgt über das eCall System der FFG. Das Angebot muss bis spätestens 17.7.2024, 12:00 Uhr eingereicht werden.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Die Entscheidung über die Einreichungen ist für Oktober 2024 vorgesehen. Vertragserrichtungen starten voraussichtlich mit November 2024.