Eurostars-2

Eurostars

Eurostars ist ein thematisch offenes, gemeinsames Förderprogramm von EUREKA und der Europäischen Kommission (Artikel 185 des Lissabon-Vertrags), maßgeschneidert für Forschung und Entwicklung treibende kleine und mittlere Unternehmen. Es gibt jährlich zwei Einreichfristen (Cut-off Dates), an denen ein Auswahlverfahren der bis dahin eingelangten Projektanträge startet. Die Förderung der TeilnehmerInnen erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen.

Aktueller Hinweis:

Das Programm Eurostars-2 ist mit 30.06.2021 ausgelaufen. Das Nachfolgeprogramm Eurostars-3 wird ab 02.09.2021 fortgeführt.

Eurostars-2 Einreichfristen

Cut-off Date (CoD) Datum Eurostars-2 Leitfaden
CoD11 28.02.2019 Leitfaden auf Anfrage
CoD12 12.09.2019 Leitfaden auf Anfrage
CoD13 13.02.2020 Leitfaden auf Anfrage
CoD14 03.09.2020 zum Leitfaden
CoD15 04.02.2021 zum Leitfaden

Informationen, Registrierung, Einreichung

Aktuelle Informationen sind auf der Eurostars-Webseite verfügbar. Dort ist auch eine Vorabregistrierung möglich, mit der Sie automatisch über neue Entwicklungen informiert werden. Auch die Einreichung erfolgt über diese Webseite.

Teilnahmebedingungen

In der Führungsrolle muss ein Kleines oder Mittleres Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition sein, welches Forschung und Entwicklung betreibt. Als Konsortialpartner sind KMU, Großunternehmen/Industrie sowie Forschungseinrichtungen bzw. alle juristischen Personen möglich.

Förderbare Vorhaben

Ein Eurostars-Projekt muss die Entwicklung eines neuen, innovativen Produkts/Arbeitsablaufs/Services beinhalten. Das Projekt muss so abgefasst sein, dass spätestens 24 Monate nach Projektende ein neues Produkt/Arbeitsablauf/Service auf den Markt gebracht wird. Es gibt dabei keine thematische Einschränkung, solange ein ziviler Zweck mit der Entwicklung verfolgt wird.

Für Projekte aus dem Bereich Biotechnologie/Biomedizin oder Medizin gilt, dass nach Ablauf der 24 Monate in die klinischen Studien eingetreten werden muss. Bitte beachten Sie, dass Kosten für die klinischen Studien an sich im Rahmen des Eurostars-Programms nicht gefördert werden können, sondern lediglich die vorausgehende Forschung und Entwicklung.

Weitere Informationen entnehmen Sie den Leitfäden.

Förderhöhe

Die maximale Förderhöhe für österreichische ProjektteilnehmerInnen beträgt für KMU max. 60% (mittlere Unternehmen max. 50%) der anerkannten F&E-Kosten. Für Großunternehmen und für Forschungseinrichtungen entnehmen Sie die Förderhöhen dem Ausschreibungsleitfaden.

Auswahlverfahren

  • Eligibility Check (Einreichung gültig ja/nein)
  • Technische Begutachtung durch unabhängige, internationale ExpertInnen
  • Bonitätsprüfung durch die nationalen Förderstellen
  • Erstellung der Ranking list (Reihung der Projekte) durch ein Independent Evaluation Panel (IEP)
  • Offizielle Annahme der Ranking list durch die Eurostars High Level Group (HLG)
  • Verständigung der TeilnehmerInnen, ob ihr Projekt qualifiziert ist und welcher Rangplatz erreicht wurde
  • Fördersynchronisierung der beteiligten Eurostars-Länder (verfügbare nationale Budgets)
  • Verständigung der qualifizierten Projekte, ob sie Fördermittel erhalten

Auswahlkriterien

  • Grundsätzliche Eignung (Qualität des Konsortiums, Additionalität der Kooperation, Projektplanung/Management, Kostenstruktur)
  • Innovation, Forschung und Entwicklung (Innovationsgrad, neues Wissen in Anwendung, technische Herausforderung, Durchführbarkeit und Risiken)
  • Markt und Kommerzialisierung (Marktgröße, Marktzugang und Risiko, Konkurrenzsituation, Kommerzialisierungsplan)

Nach Projektende 

Unternehmen sind zur Teilnahme am Investment-Programm E!InnoVest berechtigt.

Das Wichtigste in Kürze

Programmeigentümer/ Geldgeber BMAW - Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft Europäische Kommission
Thema
Projektart
Finanzierung
National
Europäisch & International
Einreichung
Zielgruppe F&E treibende KMU und ihre Partner (KMU, Großunternehmen, UNIV, FO-Einrichtungen)
Was wird gefördert Förderhöhen sind max. 60% für Kleine und max. 50% für Mittlere Unternehmen
Min. / max. Förderung in AT keine Begrenzung / 500.000 Euro pro Projekt
Welche Kosten werden gefördert? F&E-Kosten gemäß FFG-Kostenleitfäden
Min. / max. Laufzeit 0 - 36 Monate
Verfügbarkeit von 01.01.2014 - 31.12.2020

Kontakt

Mag. Johanna SCHECK
T 0043577554907
Mag. Marie Katharine TRAUNFELLNER
T 0043577554705
Elisabeth BERG
Elisabeth BERG
T 0043577554502
Karin KURZWEIL
Karin KURZWEIL
T 0043577554903