Das Programm Forschungsinfrastrukturen in Horizon 2020 förderte die Vernetzung bestehender Forschungsinfrastrukturen aller wissenschaftlichen Disziplinen mit anderen ähnlichen Einrichtungen in Europa. Gemeinsam sollen Dienstleistungen für europäische SpitzenforscherInnen angeboten werden. Darüber hinaus wurde die Planung neuer pan-europäischer Infrastrukturen entlang einer strategischen Roadmap gefördert.
Das Ziel des Programmes Forschungsinfrastrukturen in Horizon 2020 war, die Zersplitterung des europäischen Forschungsraums zu verringern sowie junge ForscherInnen und SpitzenforscherInnen durch einen offenen Zugang zu einzigartigen Forschungseinrichtungen zu unterstützen.
[Hinweis] Auch im Forschungs- und Innovationsförderprogramm Horizon Europe (2021-2027) steht das Thema Forschungsinfrastrukturen im Fokus.
Das Programm Forschungsinfrastrukturen in Horizon 2020 hat folgende zwei Dimensionen:
- Einerseits die Aufteilung zwischen physikalischen Infrastrukturen aller Wissenschaftsbereiche (wie beispielsweise Teilchenbeschleuniger oder Biobanken) und elektronischen Infrastrukturen (wie Hochleistungsrechenzentren), die ihrer Forschungsgemeinschaft jeweils Dienstleistungen auf höchstem Niveau anbieten.
- Andererseits die strukturelle Gliederung nach Unterstützung bestehender Forschungsinfrastrukturen, Errichtung neuer pan-europäischer Forschungsinfrastrukturen entlang einer strategischen Roadmap sowie Unterstützung der Programmumsetzung.
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Neuer Themenschwerpunkt im
Arbeitsprogramm 2018-2020 (EC, pdf) ist außerdem die Unterstützung und Ausgestaltung der Vision einer
"European Open Science Cloud" zum Nutzen aller Forschungs- und Innovationstreibenden in Europa.
Das Programm richtete sich dabei vorwiegend an akademische Einrichtungen mit der Kapazität, solche Forschungsinfrastrukturen zu tragen, aber auch an Unternehmen, die gemeinsam mit Forschungseinrichtungen durch innovative Methoden und Technologien die von den Forschungsinfrastrukturen angebotenen Dienstleistungen verbessern möchten.
Das Wichtigste in Kürze
Programmeigentümer/ Geldgeber |
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Thema |
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Projektart |
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Finanzierung |
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Einreichung |
Einreichung nach Ausschreibungs-Prinzip
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Zielgruppe |
Forschungseinrichtungen mit Kapazitäten für Forschungsinfrastruktur, Unternehmen |
Was wird gefördert |
„Forschungsvorhaben“ werden in Horizon 2020 mit 100 % der direkten Kosten, „Innovationsvorhaben“ grundsätzlich mit 70 % der direkten Kosten gefördert. Non-Profit-Organisationen erhalten immer 100 % der direkten Kosten ersetzt (also auch bei Innovationsvorhaben).
Die indirekten Kosten (Gemeinkosten) werden mit einer einheitlichen Pauschale von 25 % der gesamten erstattungsfähigen direkten Kosten abgegolten.
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Min. / max. Förderung |
n.a. / n.a. |
Welche Kosten werden gefördert? |
Erstattungsfähig sind Kosten, die einem Begünstigten (Fördernehmer) tatsächlich entstanden sind (also reale, keine fiktiven Kosten) und die folgende Bedingungen erfüllen:
a) Sie sind während der Projektdauer entstanden (Ausnahme: in Zusammenhang mit dem Abschlussbericht entstandene Kosten),
b) sie sind im Kostenvoranschlag des Projekts ausgewiesen,
c) sie sind für die Projektdurchführung notwendig,
d) sie sind identifizierbar und kontrollierbar, entsprechen den im jeweiligen Land geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen und sind in der Buchführung und Kostenrechnung des Begünstigten erfasst,
e) sie entsprechen den geltenden steuer- und sozialrechtlichen Bestimmungen und
f) sie sind angemessen und gerechtfertigt und entsprechen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, insbesondere hinsichtlich der Sparsamkeit und Effizienz
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Min. / max. Laufzeit |
0
Monate
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Verfügbarkeit von |
01.01.2014 -
31.12.2020 |