zum Kostenleitfaden
(gültig: Version 1.3)
zur Kostenabrechnung
Innovationslehrveranstaltungen sind längerfristige, zeitlich begrenzte Qualifizierungsnetzwerke in neuralgischen und derzeit unterbesetzten FTEI -Themenfeldern. Das Angebot soll die FTEI-Kompetenz der teilnehmenden Mitarbeitenden erhöhen und muss in Kooperation zwischen mindestens drei Unternehmen und mindestens einer Universität und/oder Fachhochschule aufgesetzt werden. Förderbar sind Vorhaben, die den Zielsetzungen von Innovationslehrveranstaltungen entsprechen. Es dürfen keine bereits am Markt oder im Unternehmen bestehenden Qualifizierungsmaßnahmen dupliziert werden.
Als Beispiele für Themenfelder, in denen systematische qualitative und quantitative Defizite im Qualifizierungsangebot vorliegen, können genannt werden (exemplarische Aufzählung):
- Korrosionsprävention
- Nahrungsmittelproduktion mit geschlossenen Stoffkreisläufen
- risikooptimierte Produktentwicklung
- technische Herausforderung zukünftiger „SMART“er Energiesysteme
- etc.
Innovationslehrveranstaltungen werden in Form eines Konsortiums eingereicht. Die erforderlichen Partnerstrukturen für die geförderten Vorhaben können dabei neu aufgebaut werden oder auf bereits bestehenden Netzwerkstrukturen basieren. Die Konsortialführung ist von einem wissenschaftlichen Partner mit Standort in Österreich zu übernehmen.
Alle Informationen zur Ausschreibung und zur Antragstellung finden Sie im Ausschreibungsleitfaden unten unter "Downloads".