bei der FFG
Breitband Hotline: (0)57755-7500
breitband@ffg.at
im Breitbandbüro des BMF (Erstberatung):
breitbandbuero@bmf.gv.at
breitbandbuero.gv.at
Alle Informationen zur Einreichung, zu den förderbaren Kosten, zu den Bewertungskriterien und zum Ablauf der Förderung (sowie diese Grafik) finden Sie im Programmleitfaden Breitband Austria 2020 Access.
Bitte beachten Sie:
ist nicht möglich!
Anträge können durch den Förderungsnehmer oder durch vertretungsbefugte Personen eingereicht werden. Wir behalten uns vor, einen Nachweis für die Vertretungsbefugnis anzufordern. Wenn Sie den Nachweis nicht bringen, kann das Förderungsansuchen aus formalen Gründen abgelehnt werden.
Eine Online-Hilfe („Online-Tutorial“) zum eCall finden Sie unter: https://ecall.ffg.at/Cockpit/Help.aspx.
Eckdaten der 1. Ausschreibung | |
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Budget | 96 Millionen Euro |
Einreichfrist (Ende) |
29. April 2016, 12:00 Uhr Mittag |
Sprache | Deutsch |
Einreichportal | https://ecall.ffg.at |
Erforderliche Einreichdokumente |
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Kontakt für die Einreichung | Breitband-Hotline: (0)57755-7500 E-Mail: breitband@ffg.at |
Programmverantwortung | Breitbandbüro des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) E-Mail: breitbandbuero@bmf.gv.at breitbandbuero.gv.at |
Rechtsgrundlage |
Sonderrichtlinie des BMLRT: Breitband Austria 2020 Access |
Access-Förderung Land Oberösterreich:
Ergänzend zur Bundesförderung des BMLRT bietet das Land Oberösterreich eine Access-Förderung für ultraschnelles Breitband-Glasfaser-Internet an. Informationen dazu finden Sie in der Rubrik Forschung und Technologie.