Markt.Start - Förderung, Bedingungen

Unterstützung für Startups zur Verwertung und Markteinführung von Produkten oder Dienstleistungen
Markteinführungsprojekt

Mit Markt.Start werden Startups, die als Kleinunternehmen (KU) mit Sitz in Österreich eingestuft werden können, unterstützt. Das Unternehmen bekommt eine Finanzspritze für die Verwertung und Markteinführung von entwickelten, marktfähigen Produkten oder marktfähigen Dienstleistungen - einschließlich digitales, marktfähiges Produkt oder Dienstleistung. Im Fokus liegt die Etablierung am Markt (zB durch Messeauftritte, Kundengewinnung etc.), Voraussetzung ist ein erfolgreich abgeschlossenes FFG-Vorprojekt der Experimentellen Entwicklung (zB Basisprogramm) oder Prozess- und Organisationsinnovationen (zB Impact Innovation). Um das Unternehmenswachstum von technologie-orientierten Kleinunternehmen zu heben werden im Rahmen von Markt.Start Verwertungsvorhaben mit einem Darlehen von bis zu 50 % der genehmigten Kosten (max. € 250.000,-, Zinssatz ab 1.1.2024 von 2,5 % p.a., ohne Besicherung) finanziert. Die Einreichung ist jederzeit möglich. Die Darlehensförderung zielt auf relevante Markt-Etablierungskosten (zB Vertriebsaufbau, Kundenakquise. Messeauftritte etc.) ab. Zusätzliche Details liefert der Leitfaden zu Markt.Start und der FFG-Kostenleitfaden.

Worum geht es bei der Markt.Start-Förderung?

Mit Markt.Start fördert die FFG Startup-KU.

Die öffentliche Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten beschränkt sich in der Regel auf die technischen Entwicklungen und endet mit einem funktionellen Prototyp. Der Weg zum Markt, der mit geringem technischen, aber mit hohem wirtschaftlichen Risiko verbunden ist, wird nicht gefördert. Hier setzt das Förderinstrument Markt.Start an und unterstützt nach erfolgreich technischem Abschluss eines durch die FFG unterstützten Projektes der Experimentellen Entwicklung (zB Basisprogramm-Projekt) oder erfolgreich entwickelten Prozess- und Dienstleistungsinnovationen (zB Impact Innovation-Projekt) den Sprung in den Markt. 

Programmziele

Ziel der Markt.Start-Förderung ist es, systematische Finanzierungsengpässe für Startup-Unternehmen in der Markteinführungsphase abzufedern, die Markteinführung zu beschleunigen und letztendlich die Überlebenswahrschein­lichkeit der Startup-Unternehmen zu erhöhen.

Es sollen Verwertungsvorhaben gefördert werden, die aufgrund ihres innovativen Anspruchs und des damit verbundenen wirtschaftlichen Risikos ohne Förderung nicht oder nur in beschränktem Umfang durchgeführt würden.

Mit dieser Förderung soll es den Unternehmen somit ermöglicht werden, ihre Attraktivität für den Einstieg von Investoren zu steigern (Investor Readiness). Des Weiteren soll die zusätzliche Herausforderung der Glaubwürdigkeit am Markt (neues Produkt oder Dienstleistung eines neuen Unternehmens) überwunden werden (Liability of Newness). Darüber hinaus ist es für die Unternehmen von hoher Relevanz, erste Markt- und Verkaufserfolge zu erzielen (Proof of Market).

Vorteile für Startup-KU

  • Unterstützung bei der Markteinführung eines Produktes oder einer Dienstleistung
  • Förderung in Form von zinsengünstigem Darlehen (ab 1.1.2024: 2,5 % p.a., ohne Besicherung)
  • bis zu maximal € 250.000,- Darlehen (spezifischer Ratenplan, Laufzeit bis zu 5 Jahre)
  • individuelle Anpassung der FFG-Förderungsraten (gekoppelt an Meilensteine der Unternehmensentwicklung)

Success Stories

Interessiert an erfolgreichen Projekten? Der Bereich Basisprogramme stellt in regelmäßigen Abständen geförderte Projektvorhaben der Öffentlichkeit vor. Tauchen Sie ein - in spannende und inspirierende Forschungserfolge von Startups, Gründer:innen, Klein- und Mittelunternehmen, Großunternehmen und Forschungseinrichtungen aus ganz Österreich!

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Das Wichtigste in Kürze

Programmeigentümer/ Geldgeber FFG - Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft
Thema
Projektart
Finanzierung
national
Einreichung
Einreichung jederzeit möglich
Zielgruppe Antragsberechtigt sind junge innovative Unternehmen (Startup-KU) mit Sitz in Österreich, die jünger als 5 Jahre sind und im Rahmen einer Markt.Start-Förderung Verwertungsvorhaben für ihre marktfähige Produkte oder marktfähigen Dienstleistungen umsetzen wollen.
Auswahl durch laufende Begutachtung durch FFG
Was wird gefördert Weiterführend zu erfolgreich abgeschlossenen FFG-Projekten im Bereich der Experimentellen Entwicklung oder einer Prozess- und Organisationsinnovation wird ein Markt.Start-Darlehen von bis zu 50 % der genehmigten Kosten (maximale Gesamtkosten € 500.000,-, maximales Darlehen max. € 250.000,-, Zinssatz ab 1.1.2024 von 2,5 % p.a., ohne Besicherung) für die Verwertung eines marktfähigen Produktes oder einer marktfähigen Dienstleistung anhand relevanter Bewertungskriterien zuerkannt. Zwischen dem Ende des Förderungszeitraums (Stichtag gem. Förderungsvertrag) des abgeschlossenen FFG-Projekts und der Einreichung des darauf aufbauenden Markt.Start-Vorhabens dürfen maximal 36 Monate verstrichen sein.
Min. / max. Förderung 0 / max. € 250.000,- pro Markt.Start-Vorhaben
Welche Kosten werden gefördert? Die Darlehensförderung ist definiert mit max. 50 % der genehmigten Kosten, maximale Gesamtkosten € 500.000,-, maximales Darlehen bis zu € 250.000,- (Zinssatz ab 1.1.2024 von 2,5 % p.a.). Zusätzliche Details liefert der Leitfaden Markt.Start und der FFG-Kostenleitfaden. Zusätzliche Details liefert der Leitfaden zu Markt.Start und der FFG-Kostenleitfaden.
Min. / max. Laufzeit 0 - 36 Monate
Verfügbarkeit von 25.09.2012 - laufend

Kontakt

Sarah GANSS
Sarah GANSS
Förderberatung

T 0043577551517
Karin RUZAK
Karin RUZAK
Förderberatung

T 0043577551507

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