Innovationslehrgänge - Allgemeine Informationen

Kompetenzerweiterung in der angewandten Forschung: Innovationslehrgänge*

Innovationslehrgänge sind längerfristige, zeitlich begrenzte Qualifizierungsnetzwerke in neuralgischen und derzeit unterbesetzten FTEI-Themenfeldern. Das Angebot soll die FTEI-Kompetenz der teilnehmenden Mitarbeitenden erhöhen und muss in Kooperation zwischen mindestens drei Unternehmen und mindestens einer Universität oder Fachhochschule aufgesetzt werden. Förderbar sind Vorhaben, die den Zielsetzungen von Innovationslehrgängen entsprechen. Es dürfen keine bereits am Markt oder im Unternehmen bestehenden Qualifizierungsmaßnahmen dupliziert werden.

Ziele:  

  • Unterstützung von Unternehmen im systematischen Aufbau und der Höherqualifizierung des vorhandenen Forschungs- und Innovationspersonals.
  • Intensivierung des Wissenstransfers zwischen Universitäten bzw. Fachhochschulen und Unternehmen, in beide Richtungen gleichermaßen.
  • Beitrag zu einer stärkeren Verankerung unternehmensrelevanter Lehr- und Forschungsschwerpunkte an österreichischen Universitäten und Fachhochschulen.

 

Konkret sollen die geplanten Maßnahmen zu folgenden Zielen beitragen:

  • Erhöhung der Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationskompetenz in zukunftsrelevanten Technologiefeldern über die Qualifizierung von Mitarbeitenden
  • Nachhaltige Etablierung von bisher nicht adressierten wirtschaftsnahen Themen des Qualifizierungsangebots im Hochschulsegment
  • Etablierung nachhaltiger Kooperationen

 

Die Programmlinie Innovationslehrgänge wurde bis 2015 (d. h. im Rahmen der 1. Ausschreibung) unter der Bezeichnung "Innovationslehrveranstaltungen" geführt.

 

Das Wichtigste in Kürze

Programmeigentümer/ Geldgeber BMAW - Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Thema
Projektart
Finanzierung
National
Einreichung
Einreichung nach Ausschreibungs-Prinzip
Zielgruppe Die Förderung richtet sich insbesondere an technologisch kompetente sowie forschungsorientierte Unternehmen. (Technologisch kompetente Unternehmen beschäftigen mehrere TechnikerInnen und/oder ForscherInnen und haben typischerweise ein eigenes F&E-Budget. Als forschungsorientiert gelten Unternehmen mit eigener F&E-Abteilung.) Förderbar sind außerhalb der Bundesverwaltung stehende juristische Personen, Personengesellschaften oder Einzelunternehmen. Förderbare Organisationen können sich an der Ausschreibung als Konsortialführung oder Projektpartner beteiligen und erhalten eine Förderungsquote entsprechend dem Organisationstyp.
Was wird gefördert Längerfristige, zeitlich begrenzte Qualifizierungsnetzwerke in neuralgischen und derzeit unterbesetzten Themenfeldern. Das Angebot muss in Kooperation zwischen Unis/FHs und Unternehmen aufgesetzt werden. Die Themensetzung folgt dem Qualifizierungsbedarf des Unternehmensnetzwerkes und fokussiert auf Themenfelder, in denen systematische qualitative und quantitative Defizite im Qualifizierungsangebot vorliegen.
Min. / max. Förderung 0 / 1000000
Welche Kosten werden gefördert? Förderbare Kosten sind Personalkosten und sonstige projektbezogene Einzelkosten. Nähere Details zu den förderbaren Kosten finden Sie im Ausschreibungsleitfaden.
Min. / max. Laufzeit 24 - 48 Monate
Verfügbarkeit von 08.10.2012 - 31.12.2020

Kontakt

Teresa PFLÜGL MA
Teresa PFLÜGL MA
T 0043577552303
Dr. Denise SCHÖFBECK
Dr. Denise SCHÖFBECK
T 0043577552308